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MAINZ//2011: 56. GMDS-Jahrestagung und 6. DGEpi-Jahrestagung

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V.
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e. V.

26. - 29.09.2011 in Mainz

Vorgehensweise bei der Nutzung von Routinedaten verschiedener Krankenkassen unter datenschutzrechtlichen Aspekten in einer Kohortenstudie am Beispiel der lidA-(leben in der Arbeit-) Studie

Meeting Abstract

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  • Stefanie March - Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, Med. Fakultät, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg
  • Enno Swart - Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, Med. Fakultät, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg
  • Dorothea Thomas - Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, Med. Fakultät, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg

Mainz//2011. 56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds), 6. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi). Mainz, 26.-29.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11gmds329

doi: 10.3205/11gmds329, urn:nbn:de:0183-11gmds3296

Published: September 20, 2011

© 2011 March et al.
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Einleitung/Hintergrund: Die lidA-Studie ist eine vom BMBF geförderte Kohortenstudie, die den langfristigen Effekt von Arbeit auf die Gesundheit in zwei Jahrgangskohorten (1959 und 1965) interdisziplinär untersucht. Neben der Primärerhebung sieht das Studiendesign auch die Nutzung von Routinedaten verschiedener gesetzlicher Krankenkassen vor. Die Daten aus den wichtigsten Sektoren (ambulante und stationäre Versorgung, Verschreibungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) sollen auf der Basis individueller Einverständniserklärungen der Befragten über ein Datenlinkage mit den Primärdaten verknüpft werden. Zusätzlich sollen – ohne die Notwendigkeit einer Einverständniserklärung - aggregierte Krankenkassendaten der beiden untersuchten Jahrgänge in Form einer Work-Health-Matrix den Individualdaten zugespielt werden.

Material und Methoden: Die Einhaltung umfassender datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist für eine Verknüpfung von Primär- und Sekundärdaten unabdingbar. Neben der Erstellung von Datensicherheitskonzepten in den am Projekt beteiligten Instituten wurden u. a. eine datenschutzrechtliche Zusatzvereinbarung zwischen den Studienpartnern geschlossen sowie Merkblätter und Einverständniserklärungen erstellt, die die Studienteilnehmern umfassend über das geplante Vorgehen aufklären. Zusätzlich ist jede Krankenkasse verpflichtet, einen Antrag auf Übermittlung von Sozialdaten für ein Forschungsvorhaben gemäß § 75 SGB X bei ihrer Aufsichtsbehörde auf Landes- oder Bundesebene zu stellen.

Ergebnisse: Der Antrag nach § 75 SGB X wurde nach vorhergehender Konsultation mit den Aufsichtsbehörden allen interessierten Krankenkassen zur Verfügung gestellt, um ein einheitliches Vorgehen gewährleisten zu können und den Aufwand für die Krankenkassen möglichst gering zu halten. Bislang liegen sechs Genehmigungen von Aufsichtsbehörden vor. Auf dieser Basis werden individuelle Verträge über die Datenbereitstellung zwischen den Krankenkassen und dem ISMG geschlossen. Das Vorgehen bei der Bitte um Einverständnis der Befragten für die Zuspielung ihrer individuellen Krankenkassendaten wurde im Rahmen einer Pilotphase getestet und optimiert.

Diskussion/Schlussfolgerungen: Ein transparentes Vorgehen und Hilfestellungen bei der Antragsstellung erleichtern die Bereitschaft der Teilnahme an der Studie bei den Krankenkassen und die Akzeptanz bei den Aufsichten. Die Zuständigkeit verschiedene Aufsichtsbehörden erfordert ein möglichst einheitliches Vorgehen. Die Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen benötigt einen hohen Zeit- und Koordinationsaufwand. Trotz einheitlichen Vorgehens kommt es zu unterschiedlichen Rückmeldungen der Aufsichtsbehörden. Zusätzlich liegen die Sozialdaten der Kassen trotz einheitlicher gesetzlicher Vorgaben in unterschiedlicher Struktur vor.

Ausblick: Auswerteansätze der lidA-Studie bzgl. der Krankenkassendaten werden vorgestellt. Für die Work-Health-Matrix werden Kernindikatoren der Inanspruchnahme abgeleitet, die nach Alter, Geschlecht und Berufsklassifikation den Primärdaten zugespielt werden. Bei Vorliegen individueller Einverständniserklärungen wird die Inanspruchnahme längsschnittlich abgebildet und mit den Primärdaten verknüpft, so dass die Krankenkassendaten auch als Outcomeparameter genutzt werden können.