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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Berufliche Rehabilitation im Wandel von Arbeitswelt und Sozialpolitik – eine sekundäranalytische Datenanalyse

Meeting Abstract

  • Rudolf C. Zelfel - iqpr Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, Köln
  • Georg Hörmann - Friedrich-Otto-Universität Bamberg, Bamberg
  • Matthias Mozdzanowski - iqpr Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, Köln
  • Andreas Weber - iqpr Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln, Köln

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds948

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Published: September 6, 2007

© 2007 Zelfel et al.
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Text

Hintergrund: Seit der Einführung des SGB IX im Jahre 2001 hat die berufliche Rehabilitation in der Bundesrepublik eine neue Ausrichtung erhalten, die sich u. a. an der ICF der WHO orientiert. Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht mehr eine defektorientierte Kompensationsstrategie, sondern die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Die Qualität der Leistungen misst sich an den Anforderung des Assessment, des Dialogs, der Dokumentation sowie der Orientierung an betrieblicher Eingliederung.

Methodik: Mit Hilfe einer sekundäranalytischen Auswertung von bis zu zwanzigjährigen Zeitreihen der Träger von Leistungen, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit sowie der Rentenversicherung werden Veränderungen in der Zielsetzung, Kostenentwicklung sowie in den Instrumenten dargestellt.

Ergebnisse: Die Auswertung der Daten ergibt, dass das Normalitätsprinzip bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben noch nicht umgesetzt ist. Ein Großteil der Leistungen findet außerhalb von Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Betriebe haben als Lernort für berufliche Qualifikation die Bedeutung verloren. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist zu einem zahlenmäßig bedeutendem Eingliederungsort geworden. Die Zuweisungspraxis der Leistungsträger ist nicht transparent und großen Schwankungen unterworfen.

Diskussion, Schlussfolgerungen: Die Auswertung der Daten unterstützt die These, dass der Zuweisungspraxis von Leistungen durch die Träger kein erkennbares Konzept zu Grunde liegt, das den finalen Anspruch des SGB IX, der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe, konsequent umsetzt und Transparenz für Leistungserbringer sowie Leistungsempfänger aufweist.


Literatur

1.
Zelfel RC. Qualitätssicherung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. iqpr Forschungsbericht Nr. 4/2007, Köln: iqpr