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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

27.09. - 29.09.2012, Aachen

Abiturnote 2,x: Wartezeit vs. direkte Zulassung zum Medizinstudium

Vortrag

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  • corresponding author Guni Kadmon - Universitätsklinikum Heidelberg, Heidelberg, Deutschland
  • Martina Kadmon - Universitätsklinikum Heidelberg, Universitätsklinik für Allgemein- Viszeral- und Transplantationschirurgie,Heidelberg, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Aachen, 27.-29.09.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. DocV599

doi: 10.3205/12gma234, urn:nbn:de:0183-12gma2348

Published: September 18, 2012

© 2012 Kadmon et al.
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Fragestellung: Studienbewerber mit Abiturdurchschnittsnoten von 2,0 und darüber (AbiNoten=2,0) werden überwiegend nach mehrjähriger Wartezeit zum Studium zugelassen. Wir untersuchten deshalb, ob die a priori Ablehnung von Bewerbern mit AbiNoten=2,0 mit den Zielen einer guten Studierendenauswahlstrategie vereinbar ist.

Methode: Die Eingangsdaten und Studienleistungen der Studierenden der Jahreskohorten 2005-2010 (K2005-K2010) der Medizinischen Fakultät Heidelberg wurden auf individueller Basis verglichen. Die Zulassungskriterien des AdH/Heidelberg wurden Schrittweise, ab 2008 unter Berücksichtigung des TMS optimiert. Die vorliegende Untersuchung berücksichtigt nur Studierende mit AbiNoten=2,0.

Ergebnisse: Der Anteil der Studierenden der AdH-Quote mit AbiNote=2,0 verdreifachte sich von 6% (K2005-6) auf 18% ab K2008. Von den Studierenden der Wartezeitquote bestanden 47-62% das Physikum in der Regelzeit und 10-31%, meistens um 16% brachen das Studium vor dem Physikum ab. Von den Studierenden der AdH-Quoten bestanden 65-90% das Physikum in der Regelzeit und keine/r brach das Studium im analogen Zeitraum ab. Die durchschnittlichen Ergebnisse der Studierenden der AdH-Quote in den fakultätseigenen Prüfungen waren ab K2009 10 Prozentpunkte besser als die der Studierenden der Wartezeitquote und vergleichbar mit denen der Abiturbesten (siehe Abbildung 1 [Abb. 1]).

Schlussfolgerung: Der a priori Ausschluss der "schlechteren“ Abiturienten vom direkten Wettbewerb um die Studienplätze sei nachteilig sowohl für die Bewerber als auch für die medizinischen Fakultäten.