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Körperliche Misshandlungen bei älteren Menschen? Know-How für den Hausarzt
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Published: | September 14, 2011 |
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Problematik der Aufdeckung bei ca. 350Tsd Taten jhr.:
- Tabuisierungstendenzen
- Kommunikationseinschränkung,
- Gewalt i. d. R. nicht die Folge einer kriminellen Idee
- Umkehr der Familiendominanz
- Angst der Geschädigten vor Alternativen (Alleinsein, Heim)
=> Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung der Misshandlungen gering
Rechtlicher Aspekt
Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 ff. StGB), Definition: jede unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Bei einer körperlichen Misshandlung Tatbestände einfache (§ 223 StGB), gefährliche (§ 224 StGB), schwere (§ 226 StGB) Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Zusätzlich § 225 StGB (Misshandlung von Schutzbefohlenen).
Formen der Gewalt
- körperliche Misshandlung (tätliche Angriffe mit körperlicher Gewalt aber auch Medikamentenmissbrauch)
- sexuelle Gewalt (Nötigung, Missbrauch, Vergewaltigung, Missachtung der Schamgrenzen bzw. sexuellen Bedürfnisse)
- Vernachlässigung (Ignorierung von Lebensbedürfnissen, Flüssigkeitsmangel, Unterernährung sowie Dekubitalulcera)
- psychische Misshandlung (Demütigungen, Quälen, Manipulation etc.),
- soziale (Isolation),
- rechtliche (unnötige und unverhältnismässige Einschränkung der Grundrechte),
- ökonomische (finanzielle Ausbeutung)
Kritierien Unfall – Misshandlung siehe Tabelle 1 [Tab. 1].
Entscheidung: ambulante oder stationäre Behandlung; diagnostische und therapeutische Gründe, Gewährleistung des Patientenschutzes (Trennung Opfer/mutmaßlicher Täter, weitere Interventionen durch Dritte. Bei mangelnder Kooperation der Angehörigen sowie bei drohender Gefährdung: Einschaltung der Polizei.
Cave: Schweigepflicht (§ 203 StGB), „Rechtfertigender Notstand“ (§ 34 StGB). Güterabwägung ist ärztliche Aufgabe. Pflicht zur Anzeige nur bei Kenntnis einer bevorstehenden schweren Straftat.
Fazit: Man kann nie genau genug hinsehen.