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Methodische Qualität der Choosing-Wisely Top 5 Listen
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Published: | February 23, 2016 |
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Hintergrund, Fragestellung: In den USA wurden im Rahmen der Choosing-Wisley Intitiative (CWI) von zahlreichen Fachgesellschaften Top 5 Listen zu medizinischen Interventionen mit fraglichem Nutzen veröffentlicht. Unklar dabei ist, inwieweit internationale methodische Standards, wie sie für Leitlinien gelten, bei der Entwicklung dieser Empfehlungen Anwendung fanden.
Methode: Die Identifizierung aller Top 5 Listen und der entsprechenden Hintergrundinformation zu Entwicklungsprozess und Evidenz erfolgte über die Webseite der CWI. Mittels einer verkürzten Version der validierten Mini-Checkliste zur Leitlinienbewertung [1] wurde dieser Entwicklungsprozess für jede Fachgesellschaft gesondert beurteilt. Wesentliche Bewertungskriterien waren dabei die Punkte Systematik der Evidenzanalyse, Zusammensetzung der Entwicklergruppe, Konsensverfahren zur Empfehlungsformulierung, Interessenkonflikte der Autoren und Gültigkeitsdauer der Empfehlungen. Darüber hinaus wurde die Aussagesicherheit der angeführten zugrundeliegenden Evidenz bewertet.
Ergebnisse: Zum Zeitpunkt der Sichtung wurden Top 5 Listen von 66 Fachgesellschaften mit insgesamt 410 CWI Empfehlungen identifiziert. Die methodische Qualität des Entwicklungsprozesses der Empfehlungen konnte für 12 Fachgesellschaften mit 97 Empfehlungen als hoch beurteilt werden. Bei 79 dieser Empfehlungen waren systematische Reviews oder evidenzbasierte Leitlinien als Evidenz angegeben. Bei weiteren 12 Fachgesellschaften mit 69 Empfehlungen - 39 davon mit systematischer Sekundär-/Tertiärliteratur als Evidenz- fand sich eine moderate Qualität in der Erstellung, während diese bei den übrigen 42 Fachgesellschaften als ungenügend bewertet wurde.
Fazit: Nur bei 18% der untersuchten Fachgesellschaften fanden sich Angaben, die auf eine hohe methodische Qualität in der Entwicklung der CWI-Empfehlungen schließen lassen, wie sie z.B. in Deutschland für S3-Leitlinien gefordert wird. Wesentliche Mängel im Entwicklungsprozess waren das Fehlen einer systematischen Recherche und Evidenzanalyse, das Fehlen eines strukturierten Konsensverfahrens zur Formulierung der Empfehlungen sowie fehlende Angaben zur Gültigkeitsdauer der Empfehlungen.