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7. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung

16. - 18.10.2008, Köln

Appropriateness Kriterien in der Hüftendoprothetik – Entwicklung und erste Erfahrungen

Meeting Abstract

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  • Markus Flören - Orthopädische Universitätsklinik Ulm, Ulm
  • Karsten Dreinhöfer - Orthopädische Universitätsklinik Ulm, Ulm

7. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung. Köln, 16.-18.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocB4.128

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Published: October 6, 2008

© 2008 Flören et al.
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Fragestellung: Die rasante Entwicklung kostenintensiver medizinischer Therapiemodalitäten, ihre flächendeckende Verfügbarkeit, die demographische Entwicklung und die permanente Restriktion finanzieller Ressourcen schränken eine fortwährende bestmögliche Versorgung ein. Durch standardisierte Angemessenheitskriterien kann eine Ressourcenfehlverteilung vermieden werden.

Methode: Eine multidisziplinäre Expertengruppe aus 12 Ländern erarbeitete ein Expertenmodell nach der RAND-Methode, um standardisierte Indikationskriterien zur Hüftprothesenimplantation zu konsentieren. Die Kriterien wurden bislang an zwei Patientenkollektiven angewandt. Unterschiede zwischen der konventionellen klinisch-radiologischen Indikationsstellung wurden evaluiert und die Kriterien wurden am postoperativen Ergebnis nach Hüftprothesenimplantation validiert.

Ergebnis: Es konnten vier unmittelbare Indikationskriterien identifiziert werden: Ruhe- u. Belastungsschmerz, funktionelle Einschränkung und Gelenkspalthöhe. Weitere sechs Kofaktoren wurden eingeschlossen: Alter, Begleiterkrankungen, Beruf, Kooperation/Motivation, Voroperationen und Durchblutungsstörungen. Ein daraus abgeleiteter Katalog mit 54 Fällen und jeweils 8 Subkategorien wurde im Hinblick auf die Operationsnotwendigkeit bewertet. Es wurden 153 Hüftprothesen-implantationen retrospektiv überprüft. Das Expertenmodell bestätigte 116 Operationen (76%) und 37 Indikationen (24%) wurden mit „relativ“ beurteilt. Diese Einschätzung war in 12 Fällen bedingt durch Komorbiditäten. Die verbleibenden 25 relativen Patienten zeichneten sich durch eine gute Funktionalität bei subjektiv hoher Schmerzwahrnehmung aus. Beim klinischen 1-Jahresergebnis bestätigte sich kein Unterschied zwischen „sicheren“ und „relativen“ Indikationen. Eine prospektive Anwendung bei 68 Patienten bestätigte eine große Übereinstimmung mit der konventionellen klinisch-radiologischen Indikationsstellung, wenngleich die Operationsnotwendigkeit durch die einheitlichen Kriterien aufgewertet wurde.

Schlussfolgerung: Die ersten Anwendungen von einheitlichen Indikationskriterien und der Vergleich mit der konventionellen klinisch-radiologischen Indikationsstellung bestätigten eine große Übereinstimmung in der Einschätzung der Operationsnotwendigkeit, wenngleich 15% der Operationen durch die angewandten Kriterien als relative Indikationen gewertet wurden. Das postoperative Ergebnis zeigt jedoch auch bei der letzten Gruppe eine deutliche Verbesserung. Bei derzeit noch differierenden Angemessenheitskriterien lässt sich zukünftig eine gerechte Ressourcenverteilung nur durch Vermeidung von Überbehandlungen gewährleisten.