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Laser-Behandlung weiblicher, urinärer Belastungsinkontinenz: 2-Jahres-Follow-Up
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Published: | November 4, 2021 |
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Einleitung: Die Ursachen von urinärer Stressinkontinenz (SUI) finden sich als Beckenbodenschwäche in der mangelnden Stützung von Urethra und Blase und kann als Folge veränderter Zusammensetzung des Bindegewebes und des stützenden Bandapparates durch eine verringerte Kollagenproduktion verstanden werden. Für diese Fälle stellt sich die Mikrohyperthermie durch Laser als neue, non-invasive Behandlungsalternative dar.
Methode: 59 Patientinnen, 32 mit geringen (Grad 1), 16 mit mittleren (Grad 2) und 11 mit schweren (Grad 3) Beschwerden wurden 5 x im Abstand von 4 Wochen gemäß dem Er:YAG-Smooth- Behandlungsschema behandelt.
Ergebnisse: Noch zwei Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung (fünf Sitzungen in vier Monaten) konnten noch 78% (25 von 32) der Patientinnen mit Grad I Inkontinenz aufgrund des Pad-Tests als „geheilt“ bzw. „verbessert“ klassifiziert werden.
Weniger deutlich fiel die Verbesserung bei den 16 Grad II Patientinnen aus. nur 31% (5 von 16) konnten als geheilt bzw. verbessert gewertet werden. Am wenigsten überzeugen konnte die Methode bei den Grad III Patientinnen.
Schlussfolgerung: Diese Ergebnisse liefern erste Anzeichen dafür, dass die non-invasive Mikrohyperthermie das Beckenbodengewebe strukturell verbessern kann. Allerdings scheint diese Wirkung auf leichte Formen der SUI beschränkt und ist kein Ersatz für die operative Versorgung. Dafür spricht, dass sie nebenwirkungsarm ist. Wir waren bei insgesamt ca. 700 durchgeführten Behandlungen nur mit sechs Vorkommnissen von unerwünschten Nebenwirkungen konfrontiert. Wir sehen sie deshalb als gute Alternative bei jüngeren, sportlichen Frauen oder nach der Geburt, für die diese Behandlung gegenüber Einlagen, Beckenbodengymnastik oder Pessaren besser akzeptabel ist.
Interessenkonflikt: Für Vorbereitung und Studie wurde der Autor leihweise ein entsprechendes Gerät von der Firma Fotona d.o.o. überlassen. Dem Autor wurden vor und während der Studie teilweise Fahrtkosten für den Besuch z.B. von firmeninternen Schulungen/ Fortbildungen erstattet.