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Gesetzliche Qualitätssicherung Carotisrekonstruktion – aktueller Stand
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Published: | April 21, 2016 |
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Einleitung: Die gesetzlich verpflichtende externe QS wird in Deutschland seit 2003 vom BQS und seit 2008 vom AQUA Institut dokumentiert und in jährlichen Qualitätsreports publiziert. Für die Carotis-TEA liegen mittlerweile n=309.405 Datensätze zur Operation (CEA) und seit 2012 n=18.074 Datensätze zum Carotis-Stenting (CAS) vor.
Der aktuelle Qualitätsbericht zur Carotisrekonstruktion wurde um einen neuen Qualitätsindikator (52240: Simultanchirurgie asymptomatische Carotisstenose - herzchirurgischer Eingriff) erweitert.
Material und Methoden: Es wurden in der Bundesauswertung die Angaben der Landesgeschäftsstellen zusammengeführt und analysiert.
Die Zahl der Datensätze aus 654 Krankenhäusern ist gegenüber dem Vorjahr von 32604 auf 33359 leicht angestiegen, bei einer Vollzähligkeit von 99,8%. Der Anteil von CAS betrug 18%, mit einer Umsteigerate von CAS auf CEA von 0,07%. in 1,4% der Fälle wurde das CAS als Initial-Prozedur für einen intrakraniellen Zugang verwendet.
Die Zahl der verwendeten Qualitätsindikatoren wurde von 16 auf 17 erhöht, ohne dass alle Indikatoren relevant für einen strukturierten Dialog bzw. für das Reporting im AQUA Qualitätsbericht waren.
Ergebnisse: Die Ergebnisse werden präsentiert und waren zum Zeitpunkt der Abstracteinreichung noch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschluss freigegeben.
Die Rate von periprozeduralen Schlaganfällen, die kombinierte Rate von Schlaganfall und Tod werden als absolute Werte angegeben, aber auch einer Risikoadjustierung unterzogen. Hierbei wird die berechnete Rate: Observed/Expected angeben, welche idealerweise bei 1 liegt.
Kliniken mit unter 20 dokumentierten Fällen pro Jahr wurden wie auch in den Vorjahren einer gesonderten Betrachtung unterzogen, unterlagen aber dennoch einem strukturierten Dialog.
Bei der Analyse des strukturierten Dialoges des Vorjahres waren lediglich 8% (19 /245) der Kliniken auffällig, nachdem im strukturierten Dialog Dokumentationsfehler und andere Unregelmäßigkeiten, welche zur rechnerischen Auffälligkeit geführt hatten, geklärt werden konnten.
Schlussfolgerung: Die Erweiterung der Erhebung um die Stentangioplastie als auch um Simultaneingriffe erfasst nunmehr umfassender die Versorgungsrealität. In Zukunft müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auch eine Follow-Up Erhebung (ev. aus Routinedaten) zu ermöglichen, um somit nicht nur die Klinikmorbidität/Letalität, sondern die Effektivität und tatsächliche Langzeit-Qualität der erfassten Prozedur zu erfassen.