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133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

26.04. - 29.04.2016, Berlin

Bauchdeckenrekonstruktion bei kontaminierten Wundverhältnissen – Indikation für ein synthetisches oder biologisches Implantat?

Meeting Abstract

  • Guido Woeste - Goethe-Universität, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Frankfurt am Main, Deutschland
  • Alexander Reinisch - Goethe-Universität, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Frankfurt am Main, Deutschland
  • Theresa Schreckenbach - Goethe-Universität, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Frankfurt am Main, Deutschland
  • Wolf Otto Bechstein - Goethe-Universität, Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Frankfurt am Main, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 26.-29.04.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgch372

doi: 10.3205/16dgch372, urn:nbn:de:0183-16dgch3721

Published: April 21, 2016

© 2016 Woeste et al.
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Text

Einleitung: Die Verwendung eines synthetischen oder biologischen Implantates bei der Versorgung von komplexen Hernien in kontaminierten oder infizierten Gebieten (Ventral Hernia Working Group (VHWG) Grad 3 und 4) wird kontrovers gesehen. Umfragen unter Chirurgen in Deutschland zeigen eine deutliche Zurückhaltung gegenüber der Verwendung von synthetischen Netzen bei diesen Patienten.

Material und Methoden: Wir haben alle VHWG Grad 3 und 4 Patienten, bei denen eine Bauchdeckenrekonstruktion durchgeführt wurde retrospektiv untersucht und anhand der Art des verwendeten Implantates verglichen.

Im Zeitraum von 2/2010 bis 8/2015 wurden 64 Patienten mit komplexen Narbenhernien operativ versorgt. Von diesen entsprachen 30 VHWG Grad 3 und 4. Bei 18 Patienten (16 Grad 3, 2 Grad 4) wurde eine azelluläre biologische Gewebematrix (Strattice®) verwendet (BIO), bei 12 ein synthetischen Netz (SYNTH).

Bei allen Patienten wurde im Rahmen der Bauchdeckenrekonstruktion eine vordere oder hintere Komponentenseparation durchgeführt, bei 13/18 Patienten in der BIO-Gruppe und bei 11/12 Patienten der SYNTH-Gruppe konnte so die Mittellinie verschlossen werden. Das biologische Implantat wurde bei 7/18 Patienten in sublay und bei 11/18 in IPOM Position eingelegt. In der SYNTH Gruppe wurde das Netz in 10/12 Fällen sublay , in 1/12 Fällen intraperitoneal und in 1/12 Fällen onlay platziert.

Ergebnisse: Im postoperativen Verlauf kam es bei 12/18 (66,7%, BIO) bzw. 9/12 (75,0%, (SYNTH) Patienten zu einem Wundinfekt, der in 9 bzw. 5 Fällen mit einer VAC-Therapie behandelt wurde. Ein synthetisches Netz wurde bei einer Revisionsoperation aufgrund einer Darmfistel entfernt.

Schlussfolgerung: Eine Bauchdeckenrekonstruktion bei VHWG Grad 3 und 4 Patienten zeigt eine hohe Inzidenz an postoperativen Wundinfekten, die erfolgreich mit VAC-Therapie behandelt werden können. Sowohl biologische, als auch synthetische Netze mussten aufgrund eines Wundinfektes in unserem Kollektiv nicht entfernt werden.

Multizentrische Langzeitdaten sind notwendig, um die Wahl des Implantates in diesem Hoch-Risiko-Patientengut abschließend bewerten zu können.