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Validierung und Verbesserung der Dokumentation von intra- und postoperativen Komplikationen für die verpflichtenden Qualitätssicherung (§137a SGB V, AQUA-Institut)
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Published: | March 21, 2014 |
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Einleitung: Ziel war die Re-Evaluation der Validität von Datensätzen für die externe Qualitätssicherung nach Einführung eines Erinnerungsalgorithmus bei zuvor festgestellten deutlichen Defiziten der Dokumentation. Weiterhin sollte Routinedaten zur Überprüfung der Dokumentation herangezogen werden.
Material und Methoden: Die von uns im Jahre 2011 nach Einführung des Algorithmus gemeldeten Daten wurden anhand einer retrospektiven Krankenblattanalyse überprüft und mit dem vorherigen Beobachtungszeitraum (2007) bezüglich der Dokumentation intra- und postoperativer Komplikationen nach Cholezystektomien verglichen. Weiterhin erfolgte die Auswertung der ICD-Verschlüsselung von Entlassungsdiagnosen als Screening für Fälle mit Komplikationen.
Ergebnisse: Die Sensitivität der Komplikationserfassung durch die Daten der Qualitätssicherung verbesserte sich von 46% auf 70%. Die Spezifität blieb mit 98% gleich. Die verzögerte Dokumentation mit Abschluss nach über 6 Wochen ging einher mit einer höheren Rate fehlerhafter Dokumentationen einher (1.5% vs. 15%, p=0.01). Nach Einführung des Erinnerungsalgorithmus erfolgte die Dokumentation deutlich häufiger innerhalb von 6 Wochen nach Entlassung (2007: 12% vs. 2011: 91%, p<0.01). Die Sensitivität und Spezifität des Screenings mit Routinedatenanalyse betrug 70 bzw. 85%.
Schlussfolgerung: Durch den einfachen Erinnerungsalgorithmus wurde die Dokumentationsqualität verbessert. Dennoch bestand weiterhin eine deutliche Unterdokumentation. Ein Benchmarking anhand dieser mangelhaften Daten erscheint nicht sinnvoll. Die Auswertung von Routinedaten könnte als Screeninginstrument zur Erfassung von komplizierten Fällen herangezogen werden.