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121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

27. bis 30.04.2004, Berlin

Entwicklung eines Algorithmus zur Überprüfung der Dokumentationsqualität der Krankenhäuser für Krankenkassen

Poster

  • presenting/speaker Rüdiger Lohmann - Lohmann & Birkner Health Care Consulting GmbH, Berlin
  • U. Kaiser - GEK, Gmünder ErsatzKasse, Schwäbisch Gmünd
  • J.M. Langrehr - Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Charité, Campus Virchow-Klinikum, Berlin
  • K. Birkner - Lohmann & Birkner Health Care Consulting GmbH, Berlin

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 27.-30.04.2004. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc04dgch0339

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgch2004/04dgch154.shtml

Published: October 7, 2004

© 2004 Lohmann et al.
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Outline

Text

Einleitung

Die Ausgaben der Krankenkassen für die stationäre Versorgung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Unter DRG-Bedingungen entscheidet die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren über die Kosten. Eine Überprüfung der Dokumentation von Einzelfällen ergab, dass die Krankenhäuser zum Teil falsch dokumentiert hatten, und die Rechnungen dadurch zum Teil zu hoch ausfielen. Daher ergab sich der Bedarf ein EDV-gestütztes System zur Überprüfung der Dokumentationsqualität zu entwickeln und die Kliniken entsprechend der Dokumentationsqualität einzuteilen um eine Grundlage für die Krankenhausüberprüfung nach § 17c KHG zu erhalten.

Material und Methoden

Mittels der an den Kostenträger übermittelten Daten nach § 301 SGB V wurden den Fällen der Krankenhäuser eine DRG zugeordnet. Dabei wurde zwischen Kliniken, die bereits auf die Abrechnung nach DRGs umgestiegen sind und Krankenhäusern, die nach Pflegesätzen abrechnen unterschieden. Anschließend wurden Algorithmen zur Überprüfung der Richtlinien (Deutsche Kodierrichtlinen, ICD, OPS und medizinische Plausibilitäten) angewandt. Jedem Fall wurde zugeordnet, ob eine Verletzung dieser Regeln vorlag. Anschließend wurde pro Krankenhaus und Fachabteilung der Anteil an Verletzungen der Dokumentationsrichtlinien berechnet.

Ergebnisse

Der Anteil an nicht richtlinenkonformer Dokumentation in den Krankenhäusern und Fachabteilungen reichte von 0% bis 25%. Etwa 20% der Kliniken erreichen dabei eine sehr niedrige Fehlerrate und etwa 25% eine Fehlerrate von mehr als 20%. Zusätzlich wurden die Kliniken und Fachabteilungen je Bundesland nach Ranglisten eingeteilt.

Schlussfolgerung

Die Dokumentationsfehler lassen sich in für die Klinik vorteilhafte und für die Klink nachteilige Fehler einteilen. Diese Berechnung gibt dem Kostenträger die Möglichkeit in Kliniken, in denen es überdurchschnittlich oft zu einer Verletzung der Richtlinien mit für die Klinik vorteilhaftem Ergebnis kommt, gezielte Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Zusätzlich können diese Daten für die Budgetverhandlungen mit den Kliniken verwendet werden.