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Knochenleitungsimplantate
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Published: | November 28, 2019 |
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Grundsätzlich müssen konventionelle Knochenleitungshörgeräte von implantierbaren Knochenleitungshörsystemen unterschieden werden. Konventionelle Knochenleitungshörgeräte sind an einen externen Bügel, ein Stirnband oder eine Brille gekoppelt. Die Schwingungen werden über einen Vibrator, der auf die Haut drückt, auf den Schädelknochen übertragen. Für eine ausreichende Vibrationsübertragung wird eine Anpresskraft auf Haut und Weichgewebe von etwa 2 N benötigt.
Die implantierbaren Knochenleitungshörsysteme werden in perkutane und transkutane Systeme eingeteilt. In den letzten 20 Jahren waren die perkutanen knochenverankerten Hörsysteme aufgrund des direkten, über ein perkutanes osseointegriertes Titanimplantat erfolgenden Körperschalleintrags in den Schädelknochen das Mittel der Wahl für Patienten, die mit Luftleitungshörgeräten nicht oder nur unzureichend zu versorgen waren. Dabei weisen perkutane Systeme gegenüber transkutanen passiven Systemen aufgrund der um 10–20 dB geringeren Dämpfung und somit besseren Ankopplung einen klaren Vorteil auf.
Aufgrund verschiedener Nachteile perkutaner und transkutaner passiver knochenverankerter Hörsysteme erfolgte in den letzten Jahren die Entwicklung von transkutanen aktiven Knochenleitungsimplantaten. Bei diesen Systemen wird ein Aktuator in den Schädelknochen implantiert, wodurch die bei den transkutanen passiven knochenverankerten Hörsystemen erforderliche transkutane Vibrationsübertragung durch die Haut mit allen ihren Nachteilen entfällt.
Die transkutanen passiven und aktiven Knochenleitungsimplantate haben sich als eine hervorragende Alternative zu perkutanen knochenverankerten Hörsystemen bei Patienten mit einer Schallleitungsschwerhörigkeit bzw. einer kombinierten Schwerhörigkeit mit einer Schallempfindungskomponente von bis zu 35 dB erwiesen. Patienten mit einem größeren Verstärkungsbedarf können aktuell nur mit perkutanen Knochenleitungssystemen oder alternativ mit anderen implantierbaren Hörsystemen versorgt werden. Bei allen aufgeführten transkutanen Knochenleitungsimplantaten ist ein operativer Eingriff notwendig, der die subkutane Implantation eines Magneten oder eines Aktuators erfordert, um den mit einem Magneten versehenen Audio- bzw. Soundprozessor extrakutan über dem Implantatmagneten fixieren zu können.