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Behandlung im Voraus planen: Qualifizierte Gesprächsbegleitung und Dokumentation für das akutstationäre Setting
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Published: | September 5, 2017 |
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Hintergrund: Verbreitete Formulare konventioneller Patientenverfügungen ermöglichen Begrenzungen lebensverlängernder Therapie (LVT) nur für wenige, klinisch wenig relevante Krankheitsszenarien. Das neue Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) sieht dagegen vor, Individuen durch qualifizierte Gesprächsbegleitung zu befähigen, aussagekräftige und valide Patientenverfügung zu erstellen. Zur Begrenzung von LVT in akutstationären Situationen mit ungewissem Ausgang gibt es bisher auch international kein überzeugendes Konzept.
Fragestellung: Wie kann Vorausplanung für gesundheitliche Krisen mit ungewissem Ausgang unter akutstationären Bedingungen qualifiziert begleitet und präzise dokumentiert werden?
Methoden: Erarbeitung eines Konsensus von 9 Expertinnen und Experten des deutschen BVP-Modells 'beizeiten begleiten' und des Züricher Modells 'advance care planning – medizinisch begleitet' im Rahmen von Telefonkonferenzen und mehrtägigen Workshops.
Ergebnisse: Für eine Vorausplanung gesundheitlicher Krisen im Krankenhaus mit ungewissem Ausgang ist es zunächst erforderlich, exemplarische Behandlungsergebnisse zu identifizieren, deren sicherer Eintritt von der vorausplanenden Person als Grund für einen Abbruch der LVT (mit Todesfolge) angesehen würde. Im zweiten Schritt ist das Risiko für den Eintritt dieses Ereignisses zu ermitteln, ab dem die vorausplanende Person der Weiterbehandlung einen Abbruch der LVT vorziehen würde. Die korrespondierende Dokumentation muss Behandlungsergebnisse und jeweilige Risikoschwellen reflektieren, deren Überschreiten nach dem Willen des Betroffenen den Abbruch LVT nach sich ziehen soll.
Diskussion: Das erarbeitete Formularmodul und die damit einhergehende spezifische Gesprächsführung erlauben eine hochwirksame individuelle Festlegung von Grenzen LVT, etwa für Intensivstationen oder Stroke Units. Falsch verstanden oder in seinen weitreichenden Konsequenzen nicht überblickt, wäre die Anwendung des Formularmoduls – anders als bei konventionellen Patientenverfügungen – jedoch von fataler Wirkung. Entsprechend hoch müssen die Anforderungen an die Qualifikation von BVP-Gesprächsbegleitern sein.