gms | German Medical Science

51. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

21.09. - 23.09.2017, Düsseldorf

Behandlung im Voraus planen: Qualifizierte Gesprächsbegleitung und Dokumentation für das akutstationäre Setting

Meeting Abstract

Search Medline for

  • J. in der Schmitten - Medizinische Fakultät der HHU, Institut für Allgemeinmedizin, Forschungsschwerpunkt Advance Care Planning, Düsseldorf, Deutschland

51. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Düsseldorf, 21.-23.09.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17degam081

doi: 10.3205/17degam081, urn:nbn:de:0183-17degam0813

Published: September 5, 2017

© 2017 in der Schmitten.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License. See license information at http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Outline

Text

Hintergrund: Verbreitete Formulare konventioneller Patientenverfügungen ermöglichen Begrenzungen lebensverlängernder Therapie (LVT) nur für wenige, klinisch wenig relevante Krankheitsszenarien. Das neue Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) sieht dagegen vor, Individuen durch qualifizierte Gesprächsbegleitung zu befähigen, aussagekräftige und valide Patientenverfügung zu erstellen. Zur Begrenzung von LVT in akutstationären Situationen mit ungewissem Ausgang gibt es bisher auch international kein überzeugendes Konzept.

Fragestellung: Wie kann Vorausplanung für gesundheitliche Krisen mit ungewissem Ausgang unter akutstationären Bedingungen qualifiziert begleitet und präzise dokumentiert werden?

Methoden: Erarbeitung eines Konsensus von 9 Expertinnen und Experten des deutschen BVP-Modells 'beizeiten begleiten' und des Züricher Modells 'advance care planning – medizinisch begleitet' im Rahmen von Telefonkonferenzen und mehrtägigen Workshops.

Ergebnisse: Für eine Vorausplanung gesundheitlicher Krisen im Krankenhaus mit ungewissem Ausgang ist es zunächst erforderlich, exemplarische Behandlungsergebnisse zu identifizieren, deren sicherer Eintritt von der vorausplanenden Person als Grund für einen Abbruch der LVT (mit Todesfolge) angesehen würde. Im zweiten Schritt ist das Risiko für den Eintritt dieses Ereignisses zu ermitteln, ab dem die vorausplanende Person der Weiterbehandlung einen Abbruch der LVT vorziehen würde. Die korrespondierende Dokumentation muss Behandlungsergebnisse und jeweilige Risikoschwellen reflektieren, deren Überschreiten nach dem Willen des Betroffenen den Abbruch LVT nach sich ziehen soll.

Diskussion: Das erarbeitete Formularmodul und die damit einhergehende spezifische Gesprächsführung erlauben eine hochwirksame individuelle Festlegung von Grenzen LVT, etwa für Intensivstationen oder Stroke Units. Falsch verstanden oder in seinen weitreichenden Konsequenzen nicht überblickt, wäre die Anwendung des Formularmoduls – anders als bei konventionellen Patientenverfügungen – jedoch von fataler Wirkung. Entsprechend hoch müssen die Anforderungen an die Qualifikation von BVP-Gesprächsbegleitern sein.