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51. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

21.09. - 23.09.2017, Düsseldorf

Der Stellenwert der Patientenverfügung in rheinlandpfälzischen Hausarztpraxen – eine Fragebogenstudie

Meeting Abstract

  • K.-B. Brantzen - Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Allgemeinmedizin, Mainz, Deutschland
  • P. Kirch - Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Allgemeinmedizin, Mainz, Deutschland
  • G. Faust - Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Allgemeinmedizin, Mainz, Deutschland
  • M. Jansky - Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Allgemeinmedizin, Mainz, Deutschland

51. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Düsseldorf, 21.-23.09.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17degam078

doi: 10.3205/17degam078, urn:nbn:de:0183-17degam0789

Published: September 5, 2017

© 2017 Brantzen et al.
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Text

Hintergrund: Die Zahl älterer Patienten wird künftig weiter steigen, parallel dazu wird medizinisch immer mehr „machbar“. Schwierige geriatrische / palliativmedizinische Entscheidungssituationen werden zunehmen, das Thema Patientenverfügung (PV) dürfte weiter an Bedeutung gewinnen.

Fragestellung: Stellenwert der PV bei Hausärzten sechs Jahre nach dem 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz

Methoden: Ein im Herbst 2015 an alle Hausärzte in RLP verschickter Fragebogen wurde deskriptiv-explorativ ausgewertet.

Ergebnisse: 476 der 2.284 Adressaten (Rücklaufquote 20,8%) haben an der Studie teilgenommen, wovon 361 (76,5%) der PV einen hohen Stellenwert einräumen. 53,3% besitzen eine eigene PV und sprechen ihre Patienten häufiger auf die PV an (82,9% versus 63,5% ohne PV). Für 85,2% aller Teilnehmer ist sie ein hilfreiches Instrument, aber auch bei fehlender PV versuchen 88,2% den mutmaßlichen Patientenwillen bei Entscheidungsinkompetenz zu rekonstruieren. Die Unterstützung hierbei durch ambulante Ethikkomitees (dt. Ärztetag 2008) halten jedoch 44,2% für entbehrlich. Als patientenseitige Gründe gegen die Abfassung einer PV werden benannt (Mehrfachnennung): Verweigerung der Auseinandersetzung mit / gesellschaftliche Tabuisierung von (72,2% / 60,2%) Alter und Tod; Angst vor vorzeitigem Therapieabbruch (63,2%); inadaequater Autonomieverlust (59,4%); sonstige Gründe (Bequemlichkeit, Aufwand, Kosten, Angst vor Thema Tod / vor Missbrauch, Unentschiedenheit).

Diskussion: Trotz hoher Wertschätzung des Instrumentes PV bei Hausärzten besaßen im Nov. 2015 nur etwa 26% der Bundesbürger eine eigene PV. Höhere Anforderungen an eine PV laut BGH, Juli 2016, dürften neben den o.g. Hinderungsgründen eine zusätzliche Motivationsbremse darstellen. Unstrittig bleibt die Bedeutung von Vorausverfügungen. Generelle ärztliche Beratung zur PV könnte deren Umsetzbarkeit sicherlich verbessern, „Advance Care Planning“ als professionell begleiteter Entscheidungssprozess hier komplementär zu mehr Patientenautonomie bis ans Lebensende beitragen.