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Herausforderungen bei der Behandlung von brandverletzen Flüchtlingen
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Published: | January 9, 2018 |
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Einleitung: Bei der Behandlung von brandverletzen Flüchtlingen ergeben sich viele spezielle Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen. Anhand von zwei Fallbeispielen werden die versicherungstechnischen, ethischen und rechtlichen Fragestellungen aufgezeigt und erläutert.
Ziel: Für das Behandlungsteam wird Rechtssicherheit im Umgang mit und bei der Behandlung von Flüchtlingen ohne geklärten Aufenthaltsstatus und ohne Krankenversicherung sichergestellt. Mit den aufgezeigten Massnahmen und Interventionen wird zudem eine lückenlose Kostensicherung für die gesamte Behandlung erreicht. Die Patientinnen und Patienten kommen so zu ihrem Recht auf medizinische Versorgung.
Vorgehen: Es gilt die individuelle Situation eines Flüchtlings korrekt zu erfassen und resultierende Interventionen mit den verschiedenen internen und externen Stellen und Behörden zu koordinieren. Entlang der Abklärungen sind sowohl die Patientinnen und Patienten als auch das Behandlungsteam laufend soweit zu informieren, dass sich alle Beteiligten während der Behandlung innerhalb des rechtlich abgesicherten Rahmens bewegen.
Ergebnis: Die Informationen und Interventionen führen sowohl zur Rechtssicherheit bezüglich des Umfangs der Behandlung als auch zur gesicherten Kostendeckung. Darüber hinaus erfahren die Patientinnen und Patienten welche Rechtsansprüche sie haben und was die Voraussetzungen für einen legalisierten Aufenthalt in der Schweiz sind. Den speziellen Umständen muss in der Koordination der Fälle Rechnung getragen werden.
Schlussfolgerung: Die Fragestellungen bei der Behandlung von Flüchtlingen sind vielfältig und herausfordernd. Nur durch klare Information und Koordination lässt sich soweit Klarheit schaffen, dass die Behandlung geordnet angegangen werden kann. Aber die Bemühungen den Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge zu legalisieren, die Koordination der Kostensicherung und die Kommunikation mit dem Behandlungsteam sind zeitaufwendig und setzen voraus, dass das Spital ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung stellt.
Literatur
- 1.
- BSV (Bundesamt für Sozialversicherung). Kreisschreiben 02/10. Weisung. Versicherungspflicht der Sans-papiers. 2002.
- 2.
- Hollomey C. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migrant/innen in der Schweiz. Die rechtliche Regelung. 2011.
- 3.
- Nationale Plattform Gesundheitsversorgung für Sans-Papiers. Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltsrecht und ohne Krankenversicherung. Rechtliche Situation und Möglichkeiten der medizinischen Behandlung von Sans-Papiers. 2012.
- 4.
- Rüefli C, Huegeli E, Krafft M. Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung von Sans Papiers. Bericht zur Beantwortung des Postulats Heim (09.3484). Bern; 2011.