Artikel
Augenhornhautbanken der Zukunft – große Zentren oder lokal arbeitende Banken?
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 4. September 2014 |
---|
Gliederung
Text
Die Verabschiedung des Gewebegesetzes 2007 und die damit verbundenen erhöhten Anforderungen an gewebeprozessierende Einrichtungen, gingen mittelfristig nicht nur mit einer Verringerung der Spenderzahlen einher. Vielmehr stellte vor allem die Definition der Gewebe als Arzneimittel die Einrichtungen vor zahlreiche neue Herausforderungen. Am Beispiel der Mitteldeutschen Corneabank Halle (MCH), als eine Augenhornhautbank die seit über 15 Jahren Gewebe prozessiert, können die Veränderungen und die entsprechenden Auswirkungen intensiv betrachtet werden. Eine Möglichkeit den hohen Anforderungen zu begegnen, war zum einen die Zusammenarbeit und damit verbunden eine Arbeitsteilung mit der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (gGmbH). Aber auch im Rahmen der Herstellungserlaubnis durch das Landesverwaltungsamt und der Genehmigung von Gewebezubereitungen (§21a AMG) durch das Paul-Ehrlich-Institut waren zahlreiche Änderungen und Forderungen zu erfüllen.
Diese Veränderungen konnten und können Hornhautbanken nur mit einer gewissen Flexibilität und Unterstützung begegnen. Insbesondere waren die Auswirkungen an die MCH mit Anpassungen an das Personal, die Dokumentation und Validierungen verbunden. Die Vorteile, aber auch Nachteile der gewählten Lösungen sollen aufgezeigt und diskutiert werden. Zudem werden, bedingt durch die bisherigen Änderungen und Anforderungen, die Vor- und Nachteile großer überregionaler Einrichtungen gegenüber lokal arbeitenden Banken erörtert und ein möglicher Blick in die Zukunft der Augenhornhautbanken gewagt.