Artikel
Sekundärglaukom bei Zustand nach Aderhautmelanom am posterioren Pol
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 26. Januar 2024 |
---|
Gliederung
Text
Fragestellung: Das Aderhautmelanom ist das häufigste primäre intraokulare Malignom des Menschen. Therapeutisch kommen insbesondere die Brachytherapie sowie die externe Protonenbestrahlung als Bulbus-erhaltende Therapien zum Einsatz. Der gute Behandlungserfolg Bulbus-erhaltender Therapien bei gleichen Metastasierungsraten gegenüber der Enukleation wirft die Frage auf, wann noch eine Enukleation bei Aderhautmelanomen durchgeführt werden sollte.
Methodik: Wir berichten über zwei Patientinnen (53 und 58 Jahre alt), welche sich mit therapierefraktären Beschwerden bei Sekundärglaukom bei Z.n. Protonenbestrahlung bzw. Z.n. Brachytherapie mittels Ruthenium-Applikator und mehrfachen vitreoretinalen Eingriffen bei Aderhautmelanom in unserer Klinik vorstellten. Die erste Patientin zeigte eine Bombata-Konfiguration der Iris bei zirkulären hinteren Synechien und sonographisch eine hypoechogene chorioidale Raumforderung am Sehnerv. Die zweite Patientin eine diffus fleckige Iris mit hinteren Synechien sowie sonographisch eine diffus verdickte Netzhaut ohne abgrenzbare chorioidale Raumforderung am posterioren Pol. In beiden Fällen führten wir bei V.a. persistierenden Tumor bei erblindetem, schmerzhaftem Auge eine Enukleation mit anschließender histopathologischer Aufarbeitung der Bulbi durch.
Ergebnis: Die erste Patientin zeigte ein Sehnerven-nahes vitales gemischtzelliges Aderhautmelanom sowie einen angrenzenden nasalen nekrotischen Tumoranteil. Das Sekundärglaukom ist hier am ehesten Folge einer chronischen Inflammation mit Ausbildung hinterer Synechien und konsekutivem sekundärem Winkelblock. Die zweite Patientin zeigte ein kleines epitheloidzelliges Aderhautmelanom temporal des Sehnerven mit retinoinvasivem Wachstumsmuster sowie sekundärer Einbeziehung der anterioren uvealen Abschnitte sowie extraokulärem Wachstum. Das Sekundärglaukom entstand hier durch Tumor-bedingte Verlegung des Kammerwinkels.
Schlussfolgerung: Bei beiden Patientinnen zeigte die histopathologische Untersuchung des enukleierten Bulbus einen signifikanten vitalen Resttumor mit entsprechendem Metastasierungspotenzial. Daher bleibt die Enukleation in klinischen Konstellationen mit therapierefraktären Beschwerden, fehlender Funktion sowie V.a. einen vitalen Resttumor das Mittel der Wahl.