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Hereditäre Netzhautdystrophien – erfolgreiches Ballspiel zwischen Genetik und Klinik
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Veröffentlicht: | 2. Februar 2017 |
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Die Nomenklatur hereditärer Netzhautdystrophien ist sehr heterogen, da die Namen auf klinischen Befunden (z.B. Retinitis pigmentosa), vorhandenen Funktionsstörungen (z.B. Zapfen-Stäbchendystrophie) oder den Namen der Erstbeschreiber (z.B. M. Stargardt) beruhen. Klinische Befunde bei hereditären Netzhautdystrophien sind variabel, und korrelieren nur partiell mit bestimmten genetischen Veränderungen. So sind z.B. Netzhautveränderungen mit hellen Flecken oft mit einem M. Stargardt und dem ABCA4-Gen assoziiert, können aber auch mit Mutationen im PRPH2-, IMPG1- oder IMPG2-Gen assoziiert sein, was für den Betroffenen einen anderen Verlauf und ein anderes familiäres Risiko bedeuten kann.
Wir empfehlen daher allen Patienten mit hereditären Netzhautdystrophien eine molekulargenetische Abklärung. Die Abklärung fokussiert zunächst auf die wahrscheinlichsten Gene abhängig vom klinischen Befund, nach deren Ausschluss ist eine detailliertere Abklärung sinnvoll. Nicht immer entspricht das Ergebnis der molekulargenetischen Diagnostik dem erwarteten Befund, so dass die Beratung des Patienten geändert werden muss. Mehr als einmal wurde statt einer reinen Augenerkrankung ein Syndrom mit Beteiligung anderer Organe nachgewiesen. In einigen Fällen kann eine komplette Gen-Sequenzierung zu überraschenden Ergebnisse führen.
Die sichere Assoziation zwischen klinischen und genetischen Befund in enger Kooperation zwischen Augenärzten und Genetikern führt zu einer besseren Beratung unserer Patienten. Sie führt aber auch zur Änderung der existierenden Nomenklatur und zu einem Verständnis für eine höhere Variabilität der klinischen Ausprägung bisher gut definiert erscheinender Krankheitsbilder.