gms | German Medical Science

94. Versammlung des Vereins Rhein-Mainischer Augenärzte

Verein Rhein-Mainischer Augenärzte

31.10.2021, Koblenz

Retinaler Zentralarterienverschluss nach COVID-Impfung

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • Alaa Din Abdin - Klinik für Augenheilkunde, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar
  • B.C. Gärtner - Institut für Mikrobiologie und Hygiene, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar
  • B. Seitz - Klinik für Augenheilkunde, Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg/Saar

Verein Rhein-Mainischer Augenärzte. 94. Versammlung des Vereins Rhein-Mainischer Augenärzte. Koblenz, 30.-30.10.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21rma31

doi: 10.3205/21rma31, urn:nbn:de:0183-21rma313

Veröffentlicht: 12. November 2021

© 2021 Abdin et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Einleitung: Ein erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse wurde mit SARS-CoV-2-Infektionen und jüngst auch mit COVID-19-Impfungen in Verbindung gebracht. Bislang gibt es jedoch keine Berichte über einen Zusammenhang zwischen der COVID-19-Impfung und retinalen Arterienverschlüssen. Wir berichten über den Fall einer Patientin, bei der sich 2 Tage nach Verabreichung des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca ein retinaler Zentralarterienverschluss (ZAV) entwickelte.

Fallbeschreibung: Eine 76-jährige Frau klagte 48 Stunden nach Verabreichung ihrer ersten Dosis des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca über einen schmerzlosen Sehverlust auf ihrem linken Auge und stellte sich in unserer Klinik für Augenheilkunde vor. Ihre bestkorrigierte Sehschärfe betrug auf dem linken Auge nur Handbewegung. Die ophthalmologische Untersuchung des linken Auges zeigte eine Arterienverengung und einen kirschroten Fleck. Die optische Kohärenztomographie zeigte eine schwere Schwellung der inneren Netzhautschichten des linken Auges. Die am folgenden Tag durchgeführte Fluoreszeinangiographie bestätigte die Diagnose eines retinalen ZAV. Die kardiovaskuläre Untersuchung einschließlich EKG war unauffällig. Das vollständige Blutbild lag im Normbereich, ohne Thrombozytopenie. Ein anschließendes zerebrales CT und eine CT-Angiographie ergaben keine weiteren akuten Gefäßereignisse. Die ebenfalls durchgeführte Angiographie der Carotis zeigte einen unauffälligen Fluss ohne Anzeichen einer Stenose, eines Verschlusses oder einer Dissektion.

Schlussfolgerungen: Nach unserem Kenntnisstand ist dies der erste Fall eines isolierten ZAV nach Verabreichung des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca. Es sind weitere Studien erforderlich, um diesen Zusammenhang zu untersuchen und mögliche pathophysiologische Zusammenhänge zwischen COVID-19-Impfungen und ZAV zu ermitteln.