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Kontrastmittelgestützte Sonographie unklarer Raumforderungen an der Niere
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Veröffentlicht: | 3. April 2017 |
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Einleitung: Nach den Richtlinien der European Federation of Societies for Ultrasound in Medicine and Biology ist die Ultraschall-Kontrastmittelapplikation primär vor allem zur Abklärung von komplexen zystischen Läsionen und von vaskulären Problemen wie beispielsweise Infarkten und corticalen Nekrosen - auch an der Niere - indiziert.
Material und Methode: In dieser Studie wurden restrospektiv sämtliche mit Kontrastmittelultraschall (KM-Ultraschall) an der Radiologie im Kaiser-Franz-Josef Spital untersuchten Läsionen an der Niere im Zeitraum von 2010 bis 2016 hinsichtlich des radiologischen und anschließendem klinischen Outcomes verfolgt. Sämtliche radiologische Bilder und Befunde (CT, MR und Ultraschall) wurden gesichtet. Parallel dazu wurden sämtliche klinische Aufzeichnungen (Ambulanzdokumentation und pathohistologische Befunde) erfasst.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 259 Einzelläsionen an der Niere erfasst. Die Indikation zur KM-Sonographie wurde bei inkonklusiven konventionellen Sonographiebefunden sowie Schnittbildgebung bzw CT/MR Kontraindikationen (Röntgenkontrastmittelunverträglichkeit, Niereninsuffizienz, Hyperthyreose) gestellt.
Von diesen 259 Läsionen an der Niere wurde in 68 Fällen (26.3%) eine operative Intervention/Biopsie von radiologischer Seite auf Grund der suspekten KM-Sonographie empfohlen. Die histologische Sicherung erfolgte letztendlich in 45 Fällen. In 31/45 Fällen (69%) konnte ein maligner Prozess (Nierenzellkarzinom: n=28; Urothelkarzinom: n=2; Prostatakarzinom: n=1; nicht-klassifizierbar: n=1) nachgewiesen werden. Bei den restlichen 31% war eine Malignität nicht nachweisbar (benignes Nierengewebe n=9, Onkozytom: n=3, Angiomyolipom n=1). 106 Läsionen (40.9%) wurden als eindeutig benigne gewertet und bei 85 (32.8%) Läsionen wurden auf Grund des KM-Sonographie Befundes engmaschige sonographische Kontrollen empfohlen. Bis dato konnten im weiteren Follow-up in keinem der beiden letztgenannten Gruppen ein maligner Prozess an der Niere detektiert werden.
Schlussfolgerungen: Trotz der eingeschränkten Aussagekraft dieser retrospektiven Studie, zeigt diese doch die Wertigkeit des nicht-invasiven KM-Ultraschall zur Klassifikation (solide/zystisch) unklarer Raumforderungen an der Niere. Diese Technik bietet sich primär für Patienten an, bei die konventionelle CT nicht konklusiv, beziehungsweise nicht möglich (Hyperthyreose, Niereninsuffizienz, KM-Allergie) ist.