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Progrediente Facialisparese als Erstsymptom einer Megadolichobasilaris – ein Fallbericht
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einführung: Als Megadolichobasilaris bezeichnet man eine Elongation und Ektasie der A. basilaris. Ihre Inzidenz liegt bei etwa 0,08 und 0,6% und ist dementsprechend ein sehr seltenes Krankheitsbild. Klinische Manifestationen sind Hirnstammischämien durch Thrombosierung, Hirnnervenaffektionen oder ein Okklusionshydrocephalus durch Kompression sowie unspezifische Cephalgien. Auch symptomlose Befunde sind beschrieben.
Auf HNO-ärztlichem Fachgebiet sind Kompressionssymptome des N. vestibulocochlearis mit rezidivierendem Schwindel, Hörminderung bis zur Ertaubung oder Tinnitus beschrieben. Ebenso können Affektionen des N. facialis oder des N. trigeminus auftreten.
Fallbeschreibung: Wir berichten über eine 69-jährige Patientin mit seit 10 Jahren langsam progredienter linksseitiger Facialisparese, House-Brackmann Grad III, einer beidseitigen symmetrischen Innenohrschwerhörigkeit, einem intermittierend auftretenden Tinnitus links sowie einer gelegentlichen Gangunsicherheit. Rezidivierend trat eine spastische Komponente der mimischen Muskulatur auf.
In der durchgeführten MR-Angiographie zeigte sich eine Megadolichobasilaris mit einem maximalen Durchmesser von 10,4 mm links, welche in direktem Kontakt zum N. facialis und N. vestibulocochlearis stand.
Nach interdisziplinärer Rücksprache mit den Kollegen aus der Neuroradiologie und -chirurgie wurde die Empfehlung zur konservativen Therapie mit einem oralen Thrombozytenaggregationshemmer und die Befundkontrolle mittels MR-Angiographie in etwa 12 Monaten gegeben.
Diskussion: HNO-ärztlich sind Hörminderung, Tinnitus, Drehschwindelattacken und Facialisparesen häufig auftretende Krankheitsbilder. Auch wenn die Megadolichobasilaris ein seltenes Krankheitsbild darstellt, sollten diese Symptome insbesondere bei zusätzlich bekannter arterieller Hypertonie und beginnender Hirnstammsymptomatik dringend an eine Krankheitsursache im Bereich der A. basilaris denken lassen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.