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Konzept der Hörrehabilitation mittels Cochlea-Implantation (CI) bei einseitiger Taubheit nach translabyrinthären Zugang
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Ein einseitiger Verlust des Hörvermögens hat für Patienten, bei denen ein translabyrinthärer Zugang zur Schädelbasis als Behandlungsoption gewählt wurde, eine sehr wichtige, die Lebensqualität deutlich mitbestimmende Bedeutung. Bei erhaltenem Hörnerv und Cochlea besteht prinzipiell die Möglichkeit einer Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI).
Methodik: Unterstützt durch eine retrospektive Analyse der an unserer Klinik versorgten Fälle berichten wir über unsere Konzeption der Hörrehabilitation mittels Cochlea-Implantation bei einseitiger Taubheit nach translabyrinthärem Zugang.
Ergebnisse: Bis auf einen Fall eines Patienten mit bilateralem ELST hatten alle Patienten ein Vestibularisschwanom, dass translabyrinthär komplett entfernt wurde. Im Rahmen der Hörrehabilitation geben alle Patienten einen hohen subjektiven Nutzen durch das CI an. In der Hörprüfung zeigt sich ein Sprachverstehen von z.T. über 80% im Freiburger Einsilbertest bei 65 dB in der Gruppe der AN Patienten postoperativ auf dem mit einem CI versorgten Ohr. Auch im Verlauf von bis zu 3 Jahren Jahren postoperativ findet sich ein stabiles Hörvermögen.
Schlussfolgerungen: Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten wie der CROS Versorgungen oder knochenverankerten Hörsystemen, bietet nur die CI Versorgung in den o.g. Fällen die Möglichkeit, bilaterales Hören zu rehabilitieren. Auch vor dem Hintergrund einer möglichen frühzeitigen Obliteration der Cochlea nach translabyrinthären Zugang werden unsere Patienten, gestützt durch die positiven Erfahrungen in der CI-Versorgung der allgemeinen „Single Side Deafness“, über die Möglichkeit einer Cochlea-Implantation informiert.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.