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Cochlea-Implantation als Hörrehabilitation bei einseitiger Taubheit nach Akustikusneurinomoperation mit Platzhaltereinlage
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Die translabyrinthäre Akustikusneurinomoperation (AN-OP) führt konsekutiv zur postoperativen einseitigen Ertaubung (SSD). Die Behandlung einseitig tauber Patienten bei erhaltener Hörnervfunktion ist mit einem Cochlea-Implantat (CI) objektiv und subjektiv die erfolgreichste Rehabilitationsoption.
Methoden: Im Rahmen einer retrospektiven Studie wurden 16 Patienten analysiert, die zwischen 2010–2013 eine AN-OP mit Einlage eines CI-Platzhalters in die Cochlea zur Verhinderung einer cochleären Obliteration erhielten. Nach MRT-Verlaufskontrolle 1 Jahr postoperativ, umfangreicher Beratung und Test pseudostereophoner Hörlösungen wurde bei 3 Patienten die CI-OP durchgeführt. Die audiologischen Tests umfassten das Sprachverstehen im Störgeräusch und die Lokalisation präoperativ und nach 12 Monaten. Die subjektive Evaluation erfolgte mit SSQ Fragebogen.
Ergebnisse:Der intraoperative Erhalt des N. cochlearis mit Platzhaltereinlage war bei 16 Patienten möglich. 3 Patienten wählten entweder keine oder eine andere Therapie der SSD. 6 weitere Patienten unterzogen sich nach 1 Jahr der CI-Voruntersuchung (einschließlich Promontoriumtest), bei 4 Patienten steht diese noch aus. Die objektiven und subjektiven Ergebnisse der 3 Patienten nach CI-Versorgung sind mit SSD Patienten, die ein CI aufgrund anderer Genese erhielten, vergleichbar.
Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse bestätigen den binauralen Hörgewinn mit CI auch bei Z.n. AN-OP. Ist die Integrität des N. cochlearis nach einer AN-OP zu erwarten, sollte die Hörrehabilitation der SSD mit CI dem Patienten angeboten werden. Die frühzeitige Planung, insbesondere bei translabyrinthärer AN-OP ist unabdingbar, da hier ein intracochleärer Platzhalter obligat ist, um die Elektrodeninsertion zu ermöglichen und einer Oliteration vorzubeugen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.