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Sprachverständnis im Störgeräusch und Lokalisationsfähigkeit von erfahrenen Cochlea-Implantat Nutzern mit einseitiger Taubheit
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Veröffentlicht: | 4. April 2012 |
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Einleitung: Patienten mit einseitiger Taubheit sind im Vergleich zu Normalhörenden in ihrer Fähigkeit, Sprache in akustisch anspruchsvollen Situationen zu verstehen und Schallquellen zu lokalisieren eingeschränkt. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, in welchem Umfang diese Defizite durch eine Cochlea-Implantat-Versorgung ausgeglichen werden können.
Methoden: Untersucht wurden 11 Erwachsene im Alter von 25-64 Jahren, die im Mittel 22,7 Monate mit einem CI versorgt waren. Die Sprachverständnisschwelle (SRT) bei frontal angebotener Sprache wurde in Anwesenheit eines informationellen Maskers (2 Störsprecher) mit dem Oldenburger Satztest in Abhängigkeit von 5 Störschallwinkeln (0, +/- 45, +/- 90 Grad) ermittelt. Die Hörverbesserung im Freiburger Sprachtest und HSM-Satztest wurde für eine Winkelkombination untersucht. Lokalisiert wurde ein CCITT-Rauschen, das randomisiert aus 9 Lautsprechern in der vorderen Horizontalebene angeboten wurde. Alle Untersuchungen erfolgten jeweils mit und ohne CI.
Ergebnisse: Ohne CI war eine korrekte Lokalisation von Schallquellen nur eingeschränkt möglich. Die räumliche Trennung von Signal- und Störschallquelle führte bei Winkeln nahe dem normalhörenden Ohr zu einer signifikanten Beeinträchtigung des Sprachverständnis. Unter Nutzung des CIs konnte diese Beeinträchtigung signifikant verbessert werden, das Niveau beidseitig Normalhörender wurde jedoch nicht erreicht.
Schlussfolgerungen: Die CI-Versorgung bei einseitiger Taubheit führt zu einer signifikanten Verbesserung der Fähigkeit, Sprache in akustisch anspruchsvollen Situationen zu verstehen und Schallquellen zu lokalisieren. Ein vollständiger Ausgleich des Defizites ist durch die apparative Versorgung jedoch nicht möglich.
Der Erstautor weist auf folgenden Interessenkonflikt hin: Reisekosten der Patienten wurden teilweise von der Firma MED-EL GmbH übernommen.