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Tubusbrand bei der Laserchirurgie in den Luftwegen - Sofortmassnahmen
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Veröffentlicht: | 24. April 2006 |
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Eine Entzündung des Endotrachealtubus stellt nach wie vor die grösste Gefahr bei der CO2-Laser Larynx-Chirurgie. Das Standardverfahren in solchen Fällen bekannt im englischsprachigen Raum als “the four Es rule“ ist Extubation, Eliminierung, Löschen (Extinguish) und Beurteilung (Evaluate).
Bei einem Patienten mit beidseitiger Stimmlippenlähmung wurde eine laserchirurgische Glottiserweiterung durchgeführt. Die Betamung des Patienten erfolgte über einen konventionellen mit Alufolie bedeckten PVC Tubus. Zusätzlich wurde der Cuff mit einer feuchter Kompresse geschutzt. Die Beatmung erfolgte mit einem Sauerstoff/Luft-Gemisch (O2-Konzentration <50%). Der Laserstrahl wurde mit einer Leistung von 15 W im „continuous wave mode“ appliziert. Plötzlich kamm es zu einer Tubus-Entzündung. Sofort wurden 50 cc Kochsalzlösung unter Druck durch das Kleinsasser-C-Rohr im Brandfeld gespritzt. Die intralaryngeale Flamme wurde innerhalb von Sekunden gelöscht. Nach einem Trachealtubuswechsel wurde der Patient aus der Narkose aufgewachen. Unter intravenöse Kortisongabe kam es nach der OP zu keinem Luftnot. Kontroll Laryngo- und Tracheoskopie zeigten nur diskrete Brandspuren.
Die sofortige Löschung des brennenden Tubus mit Kochsalzlösung als erster Schritt bei Laserbedingtem Tubusbrand zeigte sich als eine einfache effektive Sofortmassnahme. Für die vermeidung von schweren Komplikationen haben sich auch die dadurch resultierende sofortige Temperaturabfall im Brandregion und Brandpartikellavage vorteilhaft gezeigt. Wichtig scheint auch zu sein, dass im Gegensatz zur Extubation als erste Sofortmassnahme im kritischen Moment, die Möglichkeit für kurzfristige Beatmung, Absaugung und Spüllung über den beschedigten Tubus vereinfacht die Aufrechterhaltung der Narkose.