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Vorbehandlung mit Nah-Infrarot-Licht zur Abschwächung von lärminduzierter Schwerhörigkeit
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Veröffentlicht: | 13. April 2017 |
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Hintergrund: Lärminduzierte Schwerhörigkeit (NIHL) ist mit dem Verlust von cochleären Haarzellen verbunden. Es ist bekannt, dass eine tägliche posttraumatische Behandlung durch Nah-Infrarot-Licht (NIR) über 9 Tage den Verlust von Haarzellen signifikant verringert. Die präventive Applikation von NIR vor einem Lärmtrauma könnte jedoch für den Haarzellerhalt noch effektiver sein, da dann bereits zum Zeitpunkt der Lärmapplikation apoptosehemmende Prozesse aktiv sind.
Ziel dieser Studie ist es, den Effekt der NIR-Vorbehandlung zur Vorbeugung einer NIHL zu untersuchen.
Methoden: Die Versuchsgruppen (adulte Mäuse) wurden kurz nach der Vorbehandlung der Cochlea mit NIR-Licht (808 nm; für 5, 10, 20, 30, 40 oder 50 Minuten über den äußeren Gehörgang) lärmbeschallt (5-20 kHz, 30 Minuten, 115 dB SPL). Frequenzspezifische ABR-Messungen wurden vor allen Behandlungen und 2 Wochen nach der Lärmbeschallung durchgeführt. Zudem wurden die Zelldichte der Spiralganglienzellen und der Haarzellverlust untersucht. Eine ausschließlich lärmexponierte Versuchsgruppe diente als Kontrolle.
Ergebnisse: Die NIR-Vorbehandlung führte 2 Wochen nach der Lärmbeschallung in allen Gruppen (mit Ausnahme der 5 Minuten-Gruppe) zu einem signifikant geringeren Hörverlust über den getesteten Frequenzbereich. Es konnten keine statistisch signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Hörschwellen zwischen der 10; 20; 30; 40 und 50 Minuten-Gruppe festgestellt werden.
Schlussfolgerung: Als optimale präventive Dosis wurde eine NIR-Laservorbehandlung von 10 Minuten ermittelt. Danach tritt anscheinend eine Sättigung ein. Der beobachtete Effekt könnte neben der Abschwächung einer NIHL möglicherweise auch eine große Bedeutung beim Erhalt des Restgehörs während otochirurgischer Interventionen (z. B. Cochlea-Implantat-OP) haben.
Unterstützt durch: Diese Studie wurde unterstützt durch Advanced Bionics GmbH, Hannover.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.