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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

14.09. - 17.09.2016, Bern, Schweiz

Akkreditierung eines neuen Studiengangs – Wieviel Benotung muss sein?

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Dagmar Kuhnke - Hannover, Deutschland
  • Christian Gruber - Hannover, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Bern, 14.-17.09.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocV35-461

doi: 10.3205/16gma032, urn:nbn:de:0183-16gma0323

Veröffentlicht: 5. September 2016

© 2016 Kuhnke et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Das Projekt BEST-VET hat das Ziel, einen modularisierten praxis- und bedarfsorientierten Weiterbildungsstudiengang für TiermedizinerInnen zu etablieren. Die Anforderungen der berufstätigen und familiär eingebundenen TeilnehmerInnen des postgradualen Studiengangs erfordern u.a. ein Überdenken der im Grundstudium üblichen Leistungsbewertung. Für die Akkreditierung des neuen Weiterbildungsstudienganges wird untersucht, in wie weit eine Notengebung zwingend erforderlich und inhaltlich sinnvoll ist.

Methoden: Anhand von Literaturrecherche sollen rechtliche Vorgaben in der Hochschulbildung bezüglich der Bewertung von Studienleistungen sowie inhaltliche Aspekte der Leistungsbewertung besprochen werden.

Ergebnisse:

Inhaltliche Aspekte: Bereits seit den 60er-Jahren wird die Benotung hinterfragt und kontrovers diskutiert. Besonders in der kompetenzorientierten Ausbildung ist das „Assessment for Learning“ dem „Assessment of Learning“ vorzuziehen, um den Kompetenzerwerb zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist z.B. Feedback als aufgabenbezogene Leistungsbeurteilung den Noten überlegen.

Rechtliche Aspekte: Die für die Akkreditierung als relevant eingeschätzten Normen sind die Bologna-Erklärung, die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz, die Vorgaben des Deutschen Akkreditierungsrates sowie Landeshochschulgesetze.

Es besteht zwar die Notwendigkeit der Leistungsbeurteilung und der abschließenden Benotung von Studiengängen (Bologna), die jedoch nicht von einer durchgehenden Benotung der einzelnen Module abgeleitet werden muss.

Diskussion/Schlussfolgerung: Berufsbegleitende Weiterbildungsangebote fordern eine Anpassung der Strukturen. Dies betrifft auch die Leistungsbewertung. Die Einführung eines Feedbacksystems zur Rückmeldung der Studienleistung stellt eine sinnvolle Alternative zur Benotung dar. Die diesbezüglich bestehenden rechtlichen Möglichkeiten in der postgradualen Aus- und Weiterbildung sollten vermehrt beachtet und eingesetzt werden.


Literatur

1.
Simon SB, Bellanca JA. Degrading the Grading Myths: A Primer of Alternatives to Grades and Marks. Alexandria VA: Assn for Supervision & Curriculum; 1976.
2.
Hochschulrektorenkonferenz - HRK Servicestelle Bologna. Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2008. In: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg). Bologna Reader III, FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Bologna-Prozess an deutschen Hochschulen. Bonn: Hochschulrektorenkonferenz; 2008.
3.
Akkreditierungsrat. Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Drs. AR 20/2013. Bonn: Akkreditierungsrat; 2013.
4.
Kultusministerkonferenz. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. In: Kultusministerkonferenz (Hrsg). Beschluss der KMK vom 10.10.2003 in der Fassung vom 04.02.2010. Berlin, Bonn:; Kultusministerkonferenz; 2010.
5.
Greisinger KF. Who Are Giving All Those A's? An Examination of High-Grading College Faculty. J Teach Educ. 1980;31(2):11-15. DOI: 10.1177/002248718003100203 Externer Link
6.
Butler R. Enhancing and undermining intrinsic motivation: The effects of task-involving and ego-involving evaluation on interest and performance. Brit J Educ Psychol. 1988;58(1)):1-14.