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Forum Medizin 21, 45. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Zusammenarbeit mit der Deutschen, Österreichischen und Südtiroler Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin

22.09. - 24.09.2011, Salzburg, Österreich

Bürokratischer Aufwand zur Kodierung von Diagnosen in deutschen Praxen

Meeting Abstract

45. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Forum Medizin 21. Salzburg, 22.-24.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11fom156

doi: 10.3205/11fom156, urn:nbn:de:0183-11fom1565

Veröffentlicht: 14. September 2011

© 2011 Claus et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Die Kodierung von Diagnosen ist in den meisten Industrieländern üblich; allerdings gibt es zum dafür erforderlichen Aufwand kaum Untersuchungen – insbesondere nicht aus dem ambulanten Bereich. Auch eine im Herbst 2010 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Bayern durchgeführte Pilotstudie zur Umsetzbarkeit der ambulanten Kodierrichtlinie war nicht auf die Erfassung des zeitlichen bzw. finanziellen Bürokratie-Aufwandes ausgerichtet. Demgegenüber steht die Forderung nach einer evidenzbasierten Bürokratie, entsprechend der vor Einführung einer neuen Maßnahme eine Evaluation des Ist-Zustandes und eine Testung des für eine Veränderungen erforderlichen Aufwandes durchgeführt werden sollte.

Material und Methoden: Zur Klärung des bürokratischen Aufwandes wurden mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zwei schriftliche Befragungen bei niedergelassenen Praxen durchgeführt. Die Rücksendung der Fragebögen erfolgte per Fax an die KVH, die Daten wurden von einer unabhängigen Institution (FMV-Forschungsgruppe) erfasst und mit SPSS ausgewertet. In einer ersten Befragung wurde nach Zeitbedarf und organisatorischen Besonderheiten der bisherigen Kodierung und nach ggf. vorliegenden Erfahrungen mit der AKR gefragt. Diejenigen Praxen, die angaben, die AKR in der Praxis-EDV – dauerhaft oder vorübergehend – aktiviert zu haben, wurden in einem weiteren Fax-Fragebogen um detaillierte Angaben zu ihren Erfahrungen gebeten.

Ergebnisse: Die Kodierung erfolgte im Wesentlichen durch die Ärztinnen und Ärzte selbst; zur Auswahl der Kodes wurde in der Regel die Praxis-EDV (meist über Kürzel bzw. Thesaurus) verwendet. Nur 227 von 1.808 (12,5%) Praxen gaben an, die AKR bis Ende des 1. Quartals 2011 erprobt zu haben. Der Zeitbedarf für die Kodierung lag vorher im Durchschnitt bei wenigen Sekunden je Diagnose; bei Anwendung der AKR vervielfachte sich die Dauer. Die meisten Praxen brachen die AKR-Erprobung nach kurzer Zeit ab, insbesondere wegen Problemen bei der Abrechnung, bei Diagnosen-Neukodierung und wegen der Deaktivierung der anamnestischen Dauerdiagnosen.

Schlussfolgerung/Implikation: Der Zeitaufwand und das Störpotential der seit dem 1.1.2011 vorliegenden Fassung der ambulanten Kodierrichtlinie ist erheblich. Verbesserungen insbesondere für den hausärztlichen Bereich und weitere Forschung sind dringend erforderlich.