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Verständnis des Patientenrechtegesetzes von Medizinstudierenden und Ärzten
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Veröffentlicht: | 23. Februar 2016 |
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Hintergrund: Mit dem Patientenrechtegesetz (PatRG) von 2013 [1] soll für die Beteiligten mehr Transparenz im Hinblick auf das bestehende Recht geschaffen werden. Die Rolle des Patienten als hinreichend informierter, selbstbestimmter Partner in der Arzt-Patienten-Beziehung soll gestärkt werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit die von den Autoren des Patientenrechtegesetzes proklamierte Transparenz und Verständlichkeit der Regelungen tatsächlich besteht. Ziel dieser prospektiven Studie ist es, das Verständnis des Patientenrechtegesetzes von Medizinstudierenden und Ärzten, insbesondere hinsichtlich der Dokumentations- und Aufklärungspflichten zu messen.
Methoden: Der eingesetzte Fragebogen besteht aus sechs zu lösenden Fallkonstellationen mit je 4-7 dichotomen Items und 7 Fragen zur persönlichen Beurteilung des PatRG mit 5-Punkt-Likert-Skalen. Es wurden Studierende aus dem vorklinischen und klinischen Studienabschnitt befragt. Als Referenzgruppe dienten approbierte Ärzte aus sowohl klinischem als auch nicht-klinischem Bereich.
Ergebnisse: Es konnten 249 vollständige Datensätze von Studierenden in die Datenanalyse einbezogen werden. Das durchschnittliche Alter betrug 23,8 ± 4,3 (Mittelwert ± SD) Jahre, 41,8 % der Teilnehmer waren männlich. Bei einem innerhalb der Fallkonstellationen maximal erreichbaren Gesamtscore von 33, lag die Anzahl korrekt beantworteter Items von den Studierenden bei 19,11 ± 2,38. Die Ärztegruppe mit einer medianen Klinikerfahrung von 25 Jahren erreichte einen signifikant höheren Score von 20,43 ± 2,15 (p ≤ 0,001; Effektstärke Hedges’ g 0,56).
Medizinstudierende und Ärzte brachten in den Bewertungsfragen eine bestehende Unsicherheit mit der gegenwärtigen Rechtslage zum Ausdruck. Studierende schätzten die Auswirkungen des PatRG auf die ärztliche Tätigkeit als förderlicher ein, als Ärzte (p ≤ 0,001).
Diskussion: Das Verständnis des Patientenrechtegesetzes ohne spezifisches Hintergrundwissen ist unzureichend und auch der Verständniszuwachs im Verlauf der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ist begrenzt. Inwieweit die von den Autoren des Patientenrechtegesetzes angestrebten Ziele erreicht worden sind, ist zu diskutieren.