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29. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC)

09.06. - 11.06.2016, Nürnberg

Glaukomchirurgie in Lokalanästhesie – Tipps und Tricks

Meeting Abstract

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  • Thomas S. Dietlein - Universitätsklinikum Köln, Augenklinik, Köln

29. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Nürnberg, 09.-11.06.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. DocH 8.5

doi: 10.3205/16doc015, urn:nbn:de:0183-16doc0156

Veröffentlicht: 3. Juni 2016

© 2016 Dietlein.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Grundsätzlich sollte bei fortgeschrittenem Optikusschaden eine Retrobulbär- bzw. eine Parabulbäranästhesie vermieden werden, da beide Techniken zu einer negativen Beeinflussung der Optikusperfusion führen und in Einzelfällen auch mit dem psychologisch belastenden Erlebnis des passageren Verlust der Lichtscheinwahrnehmung verbunden sein können.

Methode: Die Vollnarkose, die bei der Drainageimplantatchirurgie, aber auch bei Filtrationschirurgie und nicht-penetrierender Glaukomchirurgie immer noch in vielen Zentren Anästhesietechnik der Wahl ist, bedeutet neben dem logistischen und ökonomischen Aufwand auch für viele ältere Patienten eine physische Belastungsprobe.

Ergebnisse: Kammerwinkelchirurgische Glaukomeingriffe (auch in Kombination mit der Phakoemulsifikation), wie z.B. das Trabektom oder intrakanalikuläre Stentimplantationen können routinemäßig in Tropfanästhesie durchgeführt, wobei durch intraokulare Gabe von Lidocain (in Mischung mit Viskoelastika) auch eine Schmerzprophylaxe besteht, wenn es zu akzidentellen Irisberührungen bzw. Kammerschwankungen kommt.

Die subkonjunktivale Anästhesie ist für die Filtrationschirurgie und die nicht-penetrierende Chirurgie ausreichend, sofern die übliche Operationsdauer eingehalten wird und die Bindehautsituation nicht gegen eine suffiziente Schmerzprophylaxe spricht, weil z.B. eine extreme Bindehauthyperämie oder multiple Verwachsungen durch Vor-OP´s vorliegen.

Auch die zyklodestruktiven Eingriffe (z.B. Zyklokryo oder Zyklophotokoagulation) können unten den letztgenannten Einschränkungen sicher in Subkonjunktivalanästhesie durchgeführt werden. Auffallend ist hier, dass eine zufriedenstellende Schmerzprophylaxe erst besteht, wenn ein relativ großes Volumen appliziert wurde und eine ausreichende Einwirkzeit von ca. 10 min stattgefunden hat.

Schlussfolgerungen: Bei der Abwägung zwischen Lokalanästhesie und Vollnarkose sind neben der medizinischen Anamnese und der Persönlichkeit des Patienten, auch immer dessen individuelle Wünsche zu berücksichtigen.