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12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

23. - 25. Oktober 2013, Berlin

Die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Joachim Kieschke - Registerstelle des EKN, OFFIS CARE GmbH, Oldenburg, Deutschland

12. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 23.-25.10.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocT4-12-106

doi: 10.3205/13dkvf038, urn:nbn:de:0183-13dkvf0386

Veröffentlicht: 25. Oktober 2013

© 2013 Kieschke.
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Gliederung

Text

Die systematische Beobachtung von Krebserkrankungen in Deutschland reicht bis ins 19. Jh. zurück, zunächst anhand von Todesbescheinigungen. Ein in Hamburg 1929 gegründeter Krebsfürsorgedienst wurde von der Gesundheitsbehörde als „Nachgehender Krankenhilfsdienst“ übernommen und die zentrale Karteiführung von Krebserkrankungen später auf das gesamte damalige Stadtgebiet ausgedehnt. Auf dieser Grundlage begann nach dem zweiten Weltkrieg 1952 der Wiederaufbau des späteren Hamburgischen Krebsregisters [1].

Etwa zeitgleich (1952/53) wurde die epidemiologische Krebsregistrierung in der DDR begründet (http://www.berlin.de/gkr/geschichte/). Im Jahr 1995 wurde ein „Bundeskrebsregistergesetz“ verabschiedet, dass alle Bundesländer zum Aufbau bevölkerungsbezogener Krebsregister verpflichtete, wodurch inzwischen eine flächendeckende epidemiologische Krebsregistrierung erreicht wurde.

Insbesondere an Universitätskliniken wurden früh auch klinische Krebsregister (KKR) eingerichtet, die die dort behandelten Patienten erfassen. Viele KKR werden von sogenannten Tumorzentren (TUZ) geführt.

Die Hauptaufgabe eines TUZ liegt in der QS der onkologischen Versorgung durch Unterstützung der Struktur- und Prozessqualität sowie durch systematische Erhebung der Ergebnisqualität. Es soll stationäre Einrichtungen aller Versorgungsstufen und ambulante Einrichtungen und Leistungserbringer in einer definierten Region vernetzen [2].
Neben Krebsregistern gibt es weitere vorgeschriebene Krebsdokumentationen z.B. für Brustkrebs im Zusammenhang mit dem Mammographiescreening, Onkologievereinbarungen, DMP Brustkrebs, Zertifizierung von Brustzentren, externer Qualitätssicherung des GBA und Abrechnungen. Im Behandlungsverlauf einer Brustkrebs-Patientin werden viele zu dokumentierenden Items in getrennten Systemen mehrfach erfasst, was ineffektiv ist.

Der Nationale Krebsplan, ein 2008 initiiertes Kooperationsprogramm des BMG zur Krebsbekämpfung, hat sich mit der Krebsregistrierung beschäftigt und eine aussagekräftige onkologische Qualitätsberichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten gefordert, was durch den flächendeckenden Ausbau von KKR erreicht werden soll.

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz, werden seit April 2013 die Länder verpflichtet, entsprechende Strukturen für flächendeckende KKR zu schaffen. Zudem wurde festgelegt, dass die gesetzliche Krankenversicherung durch Zahlung einer fallbezogenen Krebsregisterpauschale die wesentlichen Kosten für die KKR zu tragen haben.

Der Nationale Krebsplan richtete zudem eine AG ein, die die Notwendigkeit von Dokumentationsverpflichtungen prüfen und Vorschläge zur Reduktion des Aufwands entwickeln soll. In einer „Absichtserklärung zur Tumordokumentation“ haben sich die wichtigsten Organisationen zu den Grundsätzen der Datensparsamkeit bei der Tumordokumentation bekannt und ihre Mitwirkung an der AG „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation" (AG DET) zugesagt, deren erste konstituierende Sitzung im März d.J. stattfand.


Literatur

1.
Hamburgisches Krebsregister, Hrsg. „Hamburger Krebsdokumentation 2007-2009“. Hamburg: Freie und Hansestadt Hamburg, 2011.
2.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT). Zur Konzeption und zum Personal- und Finanzbedarf der Tumorzentren in Deutschland. Memorandum. 5. neu bearbeitete Auflage. Regensburg; 2006.