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Beeinflussung von Selbsthilfegruppen durch die pharmazeutische Industrie
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Veröffentlicht: | 6. Oktober 2008 |
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Seit einigen Jahren hat die pharmazeutische Industrie die Selbsthilfe- und Patientengruppen als Zielgruppen für ihre Produktinformationen „entdeckt“. Dies kann auch deshalb nicht erstaunen, weil Studien aus den USA belegen, dass jeder Dollar, der in die direkte an die Patienten gerichtete Information und Werbung (DTCA, Direct-to-consumer advertising) investiert wird, 4,20 Dollar an Umsatzplus nach sich zieht. Damit ist diese Strategie um ein vielfaches erfolgversprechender als die Marketingaktivitäten gegenüber den Ärzten. Die Patientenvertreter aus Selbsthilfegruppen haben in der Zwischenzeit, auch durch ihre Aufwertung als „dritte Bank“ z.B. im Gemeinsa-men Bundesausschuss (G-BA) erheblich an Einfluss gewonnen, können aber oftmals mit den eigenen personellen oder finanziellen Mitteln den Anforderungen nicht gerecht werden. Pharmazeutische Hersteller nutzen die z.T. bestehende Notlage vieler Selbsthilfegruppen, um ihnen sowohl mit finanzieller als auch mit personeller Unterstützung Hilfe anzubieten. Dass diese Angebote unter dem Eindruck der Entwicklungen in den USA keines-wegs altruistisch oder „caritativ“ sind, kann durch Beispiele aus Deutschland belegt werden. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Selbsthilfegruppen steht daher auf dem Spiel, wenn bereits ein großer Anteil dieser Gruppen 25% und mehr ihres Haushaltes durch Pharmafinan-zierung abdeckt. Es ist dringend erforderlich, einen Codex zum Umgang mit solchen Finanzmitteln zu verabschieden und Zertifizie-rungsmaßnahmen zu implementieren, um Selbsthilfegruppen im Bezug auf den Umgang mit der finanziell gesteuerten Beeinflussung durch den pharmazeutisch-industriellen Komplex vergleichen und differenzieren zu können. Die Frage: „Wie finde ich einen unabhängige Selbsthilfegruppe?“ sollte ähnlich wie ähnlich lautende Fragen auf der Suche nach einem guten Krankenhaus, einem guten Arzt oder einer guten Krankenkassen beantwortet werden können. Eine kontinuierliche Begleitforschung der Aktivitäten der Selbsthilfegruppen und eine Evaluation der Arbeitsfelder, der Publikationen und der Kongresse erscheint daher unerlässlich. Die Krankenkassen sollten die Ergebnisse dieser Evaluation zur Entscheidung für ihre Förderung nach § 20 c des SGB V heranziehen.