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BeatmungsWG – Lösung für Personalprobleme oder selbstbestimmte Lebensform?
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Veröffentlicht: | 23. April 2015 |
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Hintergrund: 11.2014, eine, wie in den Medien tituliert, „illegale“ Pflege-WG wird geräumt. 4 Intensivpflegepatienten, teilweise mit Beatmungspflicht wohnten dort auf einer Büroetage.
Das Bauordnungsamt hat aufgrund einer fehlenden Genehmigung diesen drastischen Schritt mit polizeilicher Unterstützung durchgeführt.
Laut den Medienberichten soll eine Pflegeperson alleine für diese 4 Patienten anwesend gewesen sein.
04.2012, BeatmungsWG sind lukrativ und gefährlich, diese Berichterstattungen wurden bundesweit so tituliert nach einem tödlichen Vorfall in einer Kölner BeatmungsWG. Die Kripo Köln hat Ermittlungen gegen eine Pflegeperson durchgeführt.
02.2012, gibt es Pressemeldungen über eine Schließung einer BeatmungsWohngemeinschaft, weil es dem Betreiber, einem Intensivpflegedienst, nicht gelungen ist, der Stadt Herne darzulegen, dass es sich um eine ambulante und nicht um eine stationäre Einrichtung handelt.
08.2012, in Köln ziehen laut dem Kölner Stadtanzeiger mehrere Wohnungseigentümer vor Gericht und klagen gegen eine sich im Haus befindendliche BeatmungsWG. Diese sei für die anderen Mitparteien unzumutbar. Ein Nachbar wird hierzu zitiert: „wir leben Wand an Wand mit sterbenden Menschen“.
Methodik: Pilotstudie Uni Witten mit Erhebung quantitativer Daten und 13 teilstrukturierten Interviews.
Ergebnisse: Im Nov. 2014 wurde in NRW das WTG (Wohnteilhabegesetz) novelliert. Es werden nun anbieterverantwortete und selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterschieden. Die Überprüfung ist seitdem nun auch für die ambulanten Intensiv- und Beatmungspflege-Wohngemeinschaften.
Diskussion, Fazit: In diesem Vortrag werden die gesetzlichen Neuerungen dargestellt und in diesem Kontext auch Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.