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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
92. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und
47. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie

02. - 06.10.2006, Berlin

Stellenwert der histopathologischen Routineuntersuchung resezierter Femurköpfe nach Endoprothesenimplantation bei Coxarthrose

Meeting Abstract

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  • M. Fuerst - Rheumaklinik Bad Bramstedt, Orthopädie, Bad Bramstedt, Germany
  • S.E. Burisch - Institut für Osteopathologie, UKE Hamburg, Hamburg, Germany
  • G. Delling - Institut für Osteopathologie, UKE Hamburg, Hamburg, Germany
  • W. Rüther - Klinik für Orthopädie, UKE Hamburg, Hamburg, und Rheumaklinik Bad Bramstedt, Bad Bramstedt, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 92. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 47. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 02.-06.10.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. DocW.4.2.7-1079

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgu2006/06dgu0638.shtml

Veröffentlicht: 28. September 2006

© 2006 Fuerst et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Die histopathologische Untersuchung von Femurköpfen bei primärer Hüftprothesenimplantation wird in Anbetracht der entstehenden Kosten zunehmend reduziert. Dennoch wird vonseiten der Pathologen gefordert, alles resezierte Gewebe zur Untersuchung einzusenden. Diese Untersuchung ging der Frage nach, ob durch die Pathologie die klinische Diagnose zu korrigieren war oder zusätzliche histopathologische Details erarbeitet werden können, die von prädiktivem Wert für die Standzeit der Endoprothese sein können.

Methodik: Von 11/2000 bis 12/2001 wurden 50 Femurköpfe histopathologisch aufgearbeitet, die konsekutiv ohne Selektion in der Klinik bei einem Operateur anfielen. Alle wurden bei primären TEP-Implantationen entnommen (Alter 65,1 Jahre (52-84 Jahre), 32w/13m). Die Diagnose, basierend auf der präoperativen Anamnese, Klinik, Bildgebung und intraOP-Befund, lautete in 47 Fällen Coxarthrose, in 2 Fällen Hüftkopfnekrose und in einem weiteren Fall tenosynovialer Riesenzelltumor. Die Beurteilung durch den Pathologen erfolgte Anhand von Makroskopie, Kontaktradiographie, Histologie und Mikro-CT-Untersuchung.

Ergebnisse: Der Vergleich der klinischen und histopathologischen Diagnose ergab in 45 Fällen die Bestätigung der Arthrose. In 7 Fällen wurden begleitende nekrotische Areale sowie in einem Fall eine Chondrocalcinose gefunden. 3-mal wurde vom Pathologen die Diagnose Femurkopfnekrose gestellt, 2-mal klinisch. 1 Fall zeigte bei klinischer Coxarthrose ein Gorham-Stout-Syndrom; der tenosyn. RZT bestätigte sich histologisch. Hinweise für eine Arthritis oder ein Malignom wurde in keinem Fall gefunden. Erwartungsgemäß traten Knorpelverluste, subchondrale Sklerosierungen und Deformierungen in der Hauptbelastungszone auf, Osteophytenbildungen an den Randzonen. Histologisch war neben den typischen Knorpelveränderungen in 80% ein begleitendes Markraumödem, in 75% eine Osteoblastenproliferation sowie ausgeprägte Remodelingprozesse zu erkennen. Die Trabekelarchitektur war bei 24% im Miko-CT im Sinne einer gelenknahen Osteoporose verändert.

Das histopathologisch diagnostizierte Gorham-Stout-Syndrom, die Chondrocalcinose und die Begleitnekrose blieben für den weiteren Verlauf ohne Konsequenzen. Es zeigte sich bislang (Follow up 52 Monate) keine Lockerung der Endoprothesen. Eine Revision wurde bei rezidivierenden Luxationen durchgeführt, ein Schaftwechsel erfolgte bei periprothetischer Fraktur nach einem adäquaten Trauma.

Schlussfolgerung: In keinem Fall hatte die pathologische Aufarbeitung des Femurkopfes Konsequenzen für die weitere postoperative Behandlung. Die histopathologischen Details, z.B. Begleitnekrose bei Arthrose und Osteopenien, eignen sich bislang nicht als prädiktive Faktoren für die Standzeit der Prothese, da innerhalb des Untersuchungszeitraumes Lockerungen ausblieben.

Die histopathologische Aufarbeitung sollte gezielten Fragestellungen vorbehalten bleiben, z.B. bei Tumorleiden oder auffälligen röntgenologischen Befunden.