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53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW)

Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e. V.

16.10. - 17.10.2015, Düsseldorf

Chondrogene Tumoren – Eine Übersicht

Meeting Abstract

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  • Juergen Bruns - Krhs Wilhelmsburg Gross-Sand, Orthopädie, Hamburg, Deutschland
  • Mathias Werner - HELIOS Klinikum Emil von Behring, Pathologie, Berlin, Deutschland
  • Christian R. Habermann - Marienkrankenhaus, Radiologie, Hamburg, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie. 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW). Düsseldorf, 16.-17.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc15dgpw05

doi: 10.3205/15dgpw05, urn:nbn:de:0183-15dgpw051

Veröffentlicht: 29. April 2016

© 2016 Bruns et al.
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Gliederung

Text

Chondrogene Tumoren des Skelettes sind häufig. Unterschieden werden gutartige wie Enchondrome, kartilaginäre Exostosen oder Chondromyxoidfibrome von den systemisch auftretenden Exostosenerkrankung und der Enchromatose (Mb. Ollier, Mb. Maffucci) sowie von von bösartigen Chondrosarkomen (CS).

Diagnostisch stellen das Röntgenbild und die MRT die wichtigste Maßnahme dar.

Therapeutisch gibt es unterschiedliche Maßnahmen. Zufallsbefunde werden i.d.R. im Verlauf beobachtet. Exostosen machen häufig mechanische Symptome und werden reseziert. Enchondrome mit Schmerzen oder mit Frakturgefährdung, Markraumausfüllung oder Kortikalisausdünnung sollten entfernt werden. Im Zweifelsfall ist ein Inzisionsbiopsie zur Klärung von Dignität und Entität notwendig. Bei Enchondromen und Chondromyxoidfibromen kommt eine sog. intraläsionale Ausräumung in Frage gefolgt von der Imlatation einer Knochenzementplombe, ggfs kombiniert mit eine Osteosynthese.

Bei der Enchondromatose und Exostosenkrankheit ist prinzipiell ein gleichartiges Vorgehen indiziert. Jedoch nimmt die Gefahr der Entartung mit Alter und stammnaher Lage zu. Dies ist diagnostisch und therapeutisch zu berücksichtigen.

Bei CS gibt es, anders als bei anderen Knochensarkomen, eine Besonderheit. Während die höhergradigen CS II-IV sowie das Klarzell- und das mesenschymale CS weit bzw R-0 reseziert werden sollten, darf man das CS I, das am peripheren Skelett lokalisiert und auf den Knochen begrenzt ist, wie ein Enchondrom intraläsional entfernen. Am zentralen Skelett lokalisierte CS I und alle CS höheren Grades sollten onkologisch weit bzw. R-0 reseziert werden. Neo- oder adjuvante Therapie sind indiziert in Abhängigkeit von Grad und Stadium.

Rezidive bei gutartigen Tumoren sind selten. Bei der Exostosenktankheit und Enchondromatose ist eine lebenslange Kontrolle notwendig (Cave Entartung).
Bei CS ist die Überlebensrate abhängig vom Grad und dem Stadium. CS I metastasieren selten und haben selten Rezidive. Je höher der Malignitätsgrad, desto höher ist die Metastasierungsrate. Die schlechteste Überlebensrate weist das dediff. CS (G IV) mit ca 2-3 Jahren auf. Das Rezidivrisiko ist erheblich von der Qualität der Resektion (weite Resektion bzw. R-0-Resektion vs. intraläsionaler bzw R-1- oder R-2-Resektion).