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Beidseitige FPL Ruptur nach Radiusfraktur und beidseitiger Plattenosteosynthese – Eine Einzelfalldarstellung
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Veröffentlicht: | 10. September 2013 |
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Fragestellung: Beschrieben wird der Fall eines 60-jährigen Mannes, der während seiner beruflichen Tätigkeit 2010 stürzte. Hierbei zog er sich beidseits distale Radiusfraktur zu. Diese wurden plattenosteosynthetisch versorgt. Im Verlauf kam es zu einer beidseitigen Beugeeinschränkung des Endgliedes der Daumen.
Ziele: Die Behandlungsziele bestanden darin, im Versatz eine beidseitige Rekonstruktion der FPL Sehne durchzuführen zur Wiedererlangung der Beugefunktion beider Daumen.
Inhalt: Nach klinischer Untersuchung mit Funktionsverlust beider FPL Sehnen und radiologischer Kontrolle der Platten wurde zunächst die Rekonstruktion der FPL Sehne rechts durchgeführt. Hiernach erfolgte eine frühfunktionelle Behandlung nach Kleinert-Schema. Nach Wundheilung sollte eine Rekonstruktion der Gegenseite erfolgen. Der Patient entschied sich jedoch auf Grund der Komplexizität der Nachbehandlung dagegen. Zur Freigabe der Vollbelastung nach 10 Wochen wurde eine spezielle handtherapeutische Rehabilitation im Haus eingeleitet. Mit einem intensiven physio-, ergo- sowie trainigstherapeutischen Komplexprogramm wurde der Patient aufbelastet. Nach 3 Wochen konnte er entlassen werden.
Resultat: Nach beidseitiger FPL Ruptur durch eine plattenosteosynthetisch versorgte Radiusfraktur beidseits konnte durch optimale operative Versorgung und anschließende intensive rehabilitative Nachsorge ein gutes funktionelles Ergebnis erzielt werden. Die Reintegration des Patienten in das berufliche und soziale Umfeld konnte erreicht werden.
Diskussion: Eine häufige Komplikation nach plattenosteosynthetischer Versorgung ist die Irritation der Beuge- und Strecksehnen der Hand am distalen Plattenlager der Radiusplatte. Ein beidseitiges Auftreten ist selten und besonders einschränkend für den Patienten. Wichtig ist die klinische Untersuchung des Patienten auch im Verlauf und die kritische radiologische Betrachtung. Auch weiterführende Diagnostik im Sinne von Ultraschall und MRT-Untersuchungen helfen bei der Beurteilung weiter. Die operative Versorgung sollte stets erfolgen, brachte jedoch bei diesem Fall keine signifikante Besserung.
Bei Anzeichen einer Irritation sollte frühzeitigüber eine Entfernung des Osteosynthesematerials nachgedacht werden, um weitreichende funktionelle Einschränkungen der Handfunktion zu vermeiden.