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Die Erfassung persistierender kindlicher Hörstörungen in Mecklenburg
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Veröffentlicht: | 12. September 2003 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Im November 2002 wurde in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend das generelle Neugeborenen-Hörscreening auf der Basis von TEOAE-Messungen eingeführt. Im Vorfeld wurden in großer Breite in der Öffentlichkeit die Themen Hörschädigung und Hörscreening diskutiert. Die vorliegende statistische Auswertung zeigt die Einflüsse der Sensibilisierung der Bevölkerung und der Fachkollegen sowie die Auswirkungen des Neugeborenen-Hörscreenings auf die Erfassung persistierender kindlicher Hörstörungen im mecklenburgischen Raum im Vergleich zu den Daten aus den Jahren 1999-2000. Berücksichtigung fanden dabei der Grad der Hörminderung, das Alter bei Verdachtsäußerung und das Alter bei Diagnosestellung.
Text
Eine nichtentdeckte und -versorgte Schwerhörigkeit im Säuglings- und Kindesalter hat für die betroffenen Patienten, abhängig vom Grad der Hörminderung, Defizite in der geistigen und persönlichen Entwicklung zur Folge.
In Deutschland lag im Jahre 2000 das durchschnittliche Alter der Kinder bei der Diagnosestellung einer hochgradigen Schwerhörigkeit noch über dem zweiten Lebensjahr. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Kinder bereits einen enormen Rückstand in der allgemeinen Entwicklung gegenüber gesunden Altersgenossen erlitten. Mit einer frühzeitigen Diagnosestellung und Behandlung kann den Kindern zu einer nahezu normalen kindlichen Entwicklung verholfen werden. Daraus leitete sich die Forderung nach einer geeigneten Untersuchungsmethode zur Früherkennung von behandlungsbedürftigen Hörstörungen ab. Als geeignet erwies sich schließlich die postnatale Messung der otoakustischen Emissionen.
Die Methode des Hörscreeningverfahrens mittels OAE-Messungen in den ersten Lebenstagen wird bereits interdisziplinär in vielen Einrichtungen und Zentren durchgeführt. Seit dem Jahre 2001 wurde in Rostock das Hörscreening aller Neugeborenen in den zwei Entbindungskliniken durchgeführt und seit November 2002 um die flächendeckende Einführung und Erfassung des Neugeborenen-Hörscreenings mit nachgeordneter pädaudiologischer Diagnostik hörauffälliger Säuglinge in Mecklenburg/Vorpommern erweitert.
In einer retrospektiven Erfassung der Daten von neu diagnostizierten hörgeschädigten Patienten ab dem Jahr 2001 bis heute soll untersucht werden, ob sich bereits in dem relativ kurzen Zeitraum positive Entwicklungen zeigen, was das Alter der Patienten bei Diagnosestellung einer bleibenden Hörminderung betrifft.
Es werden Daten von 28 Kindern ausgewertet, bei denen wir im Zeitraum 2001-2003 eine ein- oder beidseitige dauerhafte Schwerhörigkeit feststellten. Dazu wurden die Anamnese der Patienten, die Angaben aus dem Fragebogen des deutschen Zentralregisters für kindliche Hörstörungen und die ermittelten audiometrischen Befunde verwendet. Dokumentiert wurde das Alter der Kinder in Monaten zum Zeitpunkt des ersten Verdachtes auf eine Hörminderung, die Person oder Institution der Verdachtsäußerung, der Zeitpunkt zwischen Verdacht und exakter Diagnosestellung und die endgültige Versorgung der Patienten. Zusätzlich suchten wir den Anteil an Patienten mit diagnostizierter Innenohrschwerhörigkeit, welcher durch die eingeführten Hörscreening-Untersuchungen im Säuglingsalter auffällig wurden. Erfasst wurden außerdem der Grad der Hörminderung frequenzabhängig, die Genese der Hörstörungen und die Art der Versorgung mit dem entsprechenden Förderkonzept.