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30. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII)

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII)

11.02. - 13.02.2016, Mannheim

Rechtliche Aspekte der refraktiven Chirurgie

Meeting Abstract

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  • Wolfgang A. Herrmann - Regensburg

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie. 30. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII). Mannheim, 11.-13.02.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgii034

doi: 10.3205/16dgii034, urn:nbn:de:0183-16dgii0344

Veröffentlicht: 1. März 2016

© 2016 Herrmann.
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Gliederung

Text

Die Anzahl der Arzthaftungsprozesse hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Neben möglichen Behandlungsfehlern wird häufig auch eine mangelhafte Aufklärung als zweites Standbein für eine Klagebegründung verwendet: Zweifel an einer ausreichenden, inhaltlich verständlichen Aufklärung gehen grundsätzlich zu Lasten des behandelnden Arztes. Die Aufklärungspflicht wurde im Rahmen des Patientenrechtegesetzes umfassend geregelt. Häufig vergessen wird in diesem Zusammenhang die Aufklärung über Behandlungsalternativen (z.B. phake Intraokularlinsen), wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Bezüglich der Werbemöglichkeiten für refraktive Operationen kam es in den letzten Jahren zu einer zunehmenden Liberalisierung. Werbemaßnahmen dürfen dabei aber weder anpreisend, irreführend noch vergleichend sein, um den Patienten nicht zu verunsichern und ihm die Möglichkeit zu nehmen, von seiner freien Arzt- und Klinikwahl Gebrauch zu machen.