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57. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

22. - 24.09.2016, Frankfurt am Main

Compliance in der Handchirurgie – Auswirkungen erhöhter Patientenautonomie

Meeting Abstract

  • corresponding author presenting/speaker Sören Könneker - Medizinische Hochschule Hannover, PÄHW-Chirurgie, Hannover, Germany
  • Stefaniya Bozadzhieva - KRH Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus , Klinik für Nephrologie, Angiologie und Rheumatologie , Hannover, Germany
  • Nicco Krezdorn - Medizinische Hochschule Hannover, PÄHW-Chirurgie, Hannover, Germany
  • Peter M. Vogt - Medizinische Hochschule Hannover, PÄHW-Chirurgie, Hannover, Germany

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. 57. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie. Frankfurt am Main, 22.-24.09.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgh027

doi: 10.3205/16dgh027, urn:nbn:de:0183-16dgh0276

Veröffentlicht: 20. September 2016

© 2016 Könneker et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: In der Handchirurgie ist die Patienten-Compliance von besonderer Wichtigkeit. Im Rahmen erhöhter Patientenautonomie des "shared decision making" kommt es auch zu eigenständigen Entlassungen aus der Behandlung entgegen dem ärztlichen Rat. Es stellt sich die Frage, wie sich diese Entscheidungen tatsächlich auf den Krankheitsverlauf und das Patientenwohl auswirken und was den Patienten in seiner Entscheidung beeinflusst.

Methodik: In einer retrospektiven Analyse identifizierten wir alle Patienten unserer Klinik, die sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 gegen ärztlichen Rat entlassen hatten. Zur Datenerhebung wurde ein Fragebogen entworfen, der Informationen über den stationären und poststationären Verlauf, demographische Daten, sowie Aspekte des sozialen Umfelds erfasst. Dieselben Zielgrößen wurden auch für eine Vergleichsgruppe erhoben.

Ergebnisse: 66 Patienten mit Verletzungen der Hand wurden in die Auswertung eingeschlossen. 31 Patienten (47%) hatten sich gegen ärztlichen Rat selbst entlassen. 35 Patienten wurden durch den Arzt entlassen (Kontrollgruppe). Es zeigten sich keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf Geschlecht (p=0.059), Familienstand (p=0.569) und Anzahl der Kinder zu Hause (p=0.452). Patienten der Kontrollgruppe lebten signifikant häufiger in getrennten Haushalten (p=0.049). In Bezug auf Schulabschluss und Berufstätigkeit zeigten sich keine signifikanten Unterscheide. Postoperative Komplikationsraten nach Entlassung waren in beiden Gruppen gleich (p=1) und erforderten in beiden Gruppen jeweils nur in einem Fall eine Re-Operation. Das Schmerzniveau auf der visuellen Analogskala war in der Kontrollgruppe signifikant höher bei Entlassung (p<0.0005) und im postoperativen Verlauf (p<0.0005). 20% der selbstentlassenen Patienten zeigten sich unzufrieden mit der Behandlung im Gegensatz zu 6% der Kontrollgruppe (p = 0.206). Ein Patient gab an, die Entscheidung zu bereuen.

Schlussfolgerung: Handchirurgische Patienten, die die stationäre Behandlung nach operativen Eingriffen eigenständig abbrechen, zeigen vergleichbare Komplikationsraten oder Folgeeingriffe im Vergleich zu regelhaft entlassenen Patienten. Diese Patientengruppe scheint mit der Behandlung insgesamt unzufriedener zu sein, ohne die Entscheidung jedoch zu bereuen. Das berichtete postoperative Schmerzniveau scheint ebenfalls geringer zu sein, der Einfluss der subjektiven Berichterstattung seitens der Patienten an diesen Ergebnissen muss hier berücksichtigt werden. Allein lebende Patienten entließen sich seltener eigenständig.