gms | German Medical Science

133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

26.04. - 29.04.2016, Berlin

Versorgung kindlicher Opfer sexualisierter Gewalt an der Charité

Meeting Abstract

  • Astrid Heimann - Charité Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Kinderchirurgie, Berlin, Deutschland
  • Natalie Schlüter - Charité Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Kinderchirurgie, Berlin, Deutschland
  • Karin Rothe - Charité Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Kinderchirurgie, Berlin, Deutschland
  • Stefanie Märzheuser - Charité Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Kinderchirurgie, Berlin, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 133. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 26.-29.04.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16dgch165

doi: 10.3205/16dgch165, urn:nbn:de:0183-16dgch1656

Veröffentlicht: 21. April 2016

© 2016 Heimann et al.
Dieser Artikel ist ein Open-Access-Artikel und steht unter den Lizenzbedingungen der Creative Commons Attribution 4.0 License (Namensnennung). Lizenz-Angaben siehe http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Gliederung

Text

Einleitung: Seit dem 01.02.2010 existiert eine Verfahrensregelung zur einheitlichen Versorgung kindlicher Opfer sexualisierter Gewalt an der Charité.

In der Kindernotaufnahme der Charité werden seither regelmäßig Patienten in Begleitung der Kriminalpolizei vorgestellt, nach dem eine Strafanzeige mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch erstattet wurde.

Material und Methoden: Alle Patienten werden nach einem standardisierten Verfahren untersucht.

Es wird ein gemeinsam mit der Kriminalpolizei entwickelter Untersuchungsmaterialkoffer verwendet, der Dokumentationsbögen, Verpackungsmaterial für Kleidung, und Abstrichröhrchen enthält. Alle so gewonnen Beweismittel werden im Labor der Kriminalpolizei analysiert und ausgewertet.

Gleichzeitig werden Blutentnahmen zum HIV Status, Hepatitis Impfung und Pille danach angeboten.

Es wird ein Gesprächsangebot durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine spezialisierte Einrichtung für Opfer sexualisierter Gewalt gemacht.

Ergebnisse: Im Zeitraum von 2010 bis 2015 wurden 56 Patienten mit diesem Verfahren untersucht.

Ziel dieser Verfahrensregelung ist es,

  • Klare Strukturen und eine schematische Untersuchungsabfolge zu gewährleisten
  • Beweismittel zu gewinnen, die vor Gericht verwertet werden können
  • Das Opfer zu schützen

Die Untersuchung eines Opfers nach sexuellem Missbrauch stellt auch an den behandelnden Arzt hohe emotionale Anforderungen.

Schlussfolgerung: Das standardisierte Vorgehen gewährleistet eine einheitliche schematische Untersuchungsabfolge. Die erforderlichen Untersuchungsmaterialien sind vollständig vorhanden und werden systematisch ausgewertet.

Die Beweismittel können vor Gericht verwendet werden.

Die Vernetzung innerhalb der Charité zum Thema Kinderschutz hat einen wichtigen Stellenwert. Es entsteht eine Vertrauensbasis, die eine unkomplizierte Kooperation innerhalb der Klinik ermöglicht. Die Präsenz der Kinderschutzgruppe in vielen unterschiedlichen Fachdisziplinen sichert darüber hinaus eine erhöhte Sensibilisierung und Kompetenz für das Thema.