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127. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

20.04. - 23.04.2010, Berlin

Haartrockner als unerkannte Gefahr – Grund einer schweren Verbrennung im Neugeborenenalter

Meeting Abstract

  • Cora Städtler - Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße Köln, Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Köln, Deutschland
  • Gudrun Neumann - Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Köln, Deutschland
  • Nicos Marathovouniotis - Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Köln, Deutschland
  • Thomas Michael Boemers - Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie, Köln, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 127. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 20.-23.04.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10dgch415

doi: 10.3205/10dgch415, urn:nbn:de:0183-10dgch4152

Veröffentlicht: 17. Mai 2010

© 2010 Städtler et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Beim Gebrauch von Haartrocknern sind Hitzeentwicklungen möglich, die schwere Verbrennungen bei Kindern verursachen können. Die wenigen beschriebenen Fälle beziehen sich insbesondere auf Verbrennungen durch Haartrockner bei Kindesmisshandlung. Ein Fall einer unbeabsichtigten Verbrennung wird geschildert.

Material und Methoden: Ein 2 Wochen altes Neugeborenes wurde mit Verbrennungen II-III° des Gesichtes, des rechten Armes und Hand sowie der rechten Flanke in die chirurgische Notfallambulanz eingeliefert. Die Mutter habe auf Anraten der Hebamme das Kind zur Beruhigung beim Wickeln geföhnt und den Föhn dazu auf den Wickeltisch neben das Kind gelegt. Nach kurzem Föhnen auf Stufe 1 habe sie eine Blasenbildung bemerkt. Initial erfolgte die Wundversorgung mit Prontosan-Lösung und Verbinden mit Prontosan-Gel und Fettgaze. Das Gesicht wurde mit Repithel Hydrogel behandelt. Insgesamt zeigten sich Verbrennungen von 12% KOF, davon 4% III°. Nach Frühnekrektomie des Armes und der Flanke erfolgte am 5. Tag die Spalthauttransplantation von DI-IV mit ungemeshter Spalthaut, von Arm und Flanke mit gemeshter Spalthaut nach Entnahme vom Kopf. Die weitere Therapie beinhaltete Kamillebäder, Narbenmassage und Kompressionsbehandlung. Eine Beugehaltung im Ellenbogengelenk wurde physiotherapeutisch behandelt. Die Entlassung erfolgte nach 22 Tagen. Nach 20 Monaten waren die Narben an oberer Extremität und Flanke reizlos mit leichter Hyperämie, jedoch ohne Hypertrophie. Das Ellenbogengelenk war frei beweglich. Im Gesicht fand sich eine diskrete Rötung der rechten Wange.

Schlussfolgerung: Die von unkontrolliert genutzten Haartrocknern ausgehende Gefahr ist weitestgehend unbekannt. Haartrockner müssen jedoch als Gefahrenquelle für akzidentielle Verbrennungen im Kindesalter berücksichtigt werden und dürfen nicht als therapeutisches Mittel eingesetzt werden. Zudem muss eine Kindesmisshandlung bei einem solchen Unfallhergang ausgeschlossen werden.