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Haartrockner als unerkannte Gefahr – Grund einer schweren Verbrennung im Neugeborenenalter
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Veröffentlicht: | 17. Mai 2010 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Beim Gebrauch von Haartrocknern sind Hitzeentwicklungen möglich, die schwere Verbrennungen bei Kindern verursachen können. Die wenigen beschriebenen Fälle beziehen sich insbesondere auf Verbrennungen durch Haartrockner bei Kindesmisshandlung. Ein Fall einer unbeabsichtigten Verbrennung wird geschildert.
Material und Methoden: Ein 2 Wochen altes Neugeborenes wurde mit Verbrennungen II-III° des Gesichtes, des rechten Armes und Hand sowie der rechten Flanke in die chirurgische Notfallambulanz eingeliefert. Die Mutter habe auf Anraten der Hebamme das Kind zur Beruhigung beim Wickeln geföhnt und den Föhn dazu auf den Wickeltisch neben das Kind gelegt. Nach kurzem Föhnen auf Stufe 1 habe sie eine Blasenbildung bemerkt. Initial erfolgte die Wundversorgung mit Prontosan-Lösung und Verbinden mit Prontosan-Gel und Fettgaze. Das Gesicht wurde mit Repithel Hydrogel behandelt. Insgesamt zeigten sich Verbrennungen von 12% KOF, davon 4% III°. Nach Frühnekrektomie des Armes und der Flanke erfolgte am 5. Tag die Spalthauttransplantation von DI-IV mit ungemeshter Spalthaut, von Arm und Flanke mit gemeshter Spalthaut nach Entnahme vom Kopf. Die weitere Therapie beinhaltete Kamillebäder, Narbenmassage und Kompressionsbehandlung. Eine Beugehaltung im Ellenbogengelenk wurde physiotherapeutisch behandelt. Die Entlassung erfolgte nach 22 Tagen. Nach 20 Monaten waren die Narben an oberer Extremität und Flanke reizlos mit leichter Hyperämie, jedoch ohne Hypertrophie. Das Ellenbogengelenk war frei beweglich. Im Gesicht fand sich eine diskrete Rötung der rechten Wange.
Schlussfolgerung: Die von unkontrolliert genutzten Haartrocknern ausgehende Gefahr ist weitestgehend unbekannt. Haartrockner müssen jedoch als Gefahrenquelle für akzidentielle Verbrennungen im Kindesalter berücksichtigt werden und dürfen nicht als therapeutisches Mittel eingesetzt werden. Zudem muss eine Kindesmisshandlung bei einem solchen Unfallhergang ausgeschlossen werden.