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Ökonomie der Vakuumversiegelung: Fakten und Vermutungen - Eine Analyse der DRG-Erlöse europäischer Tsunami-Opfer 2004/2005
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Veröffentlicht: | 2. Mai 2006 |
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Einleitung: Am 26.12.04 erlebte Südostasien eine der schwersten Naturkatastrophen der Neuzeit. Ein Seebeben mit Epizentrum vor der Küste Indonesiens verursachte eine meterhohe Flutwelle (Tsunami), die nahezu im gesamten indischen Ozean schwere Verwüstungen anrichtete. Die Evakuierung der verletzten deutschen Touristen erfolgte mit dem Spezialflugzeug „MedEvac“, einem umgebauten Airbus A-310-304. Die Schwerverletzten und nicht weiter transportstabilen Patienten wurden in zwei Kölner maximalversorgenden Zentren versorgt. 17 Patienten wurden zur intensivmedizinischen Behandlung ins Zentrum für Chirurgie am Klinikum Köln-Merheim verlegt. Die adäquate Finanzierung der Vakuumtherapie durch die Kostenträger im Gesundheitssystem ist bis heute nur teilweise gelöst. Dies gilt sowohl für den ambulanten, wie auch für den stationären Bereich.Die finanzielle Abbildung der Vakuumtherapie im DRG-System der Krankenhäuser hat sich zum Jahreswechsel verändert. Die Patienten der Tsunami-Katastrophe wurden teilweise 2004 und teilweise 2005 stationär aufgenommen (und somit nach den zum Aufnahmezeitpunkt geltenden Bedingungen mit den Krankenkassen abgerechnet). Anhand von exemplarischen Patienten mit unterschiedlich ausgeprägten Verletzungsmustern soll aufgezeigt werden a) wie sich die veränderten Abrechnungsbedingungen für das Krankenhaus ausgewirkt hätten (Abrechnungsmodalitäten 2004 gegenüber 2005), b) welche angenommenen Kosten bei konventioneller Therapie entstanden wären, c) welcher betriebswirtschaftliche Unterschied sich aus der Vakuumtherapie für das Krankenhaus ergibt (Kosten konventionell vs. Vakuumtherapie, Erlöse konventionell vs. Vakuumtherapie) d) welche Versorgungsstrategien sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht bei ähnlichen Verletzungsmustern ableiten lassen.
Material und Methoden: Die meist septischen Patienten hatten überwiegend Verletzungen des Thorax und der Extremitäten. Initial zum Teil kleine Weichteilschäden infizierten sich bis zum Abtransport nach Deutschland in nahezu allen Fällen (zum Teil mit hochresistenten Problemkeimen wie Pseudomonas, MRSA, Acinetobacter, Pilzen. Die Versorgung der Wunden erfolgte konsequent mittels wiederholter chirurgischer Debridements in Verbindung mit Vakuumversiegelungen (in der Regel alle 2 Tage). Diese wurden bis zur Rekonstruktion beibehalten. Es wurden 104 Operationen mit 326 Proceduren verschlüsselt. Die sich ergebenden DRG`s werden dargestellt und analysiert im Vergleich der Jahre 2004/2005.
Ergebnisse: Die tatsächlich angefallenen Kosten in Form von Verbrauchsmaterialien, spezifischer Personalvorhaltung und sonstigen Faktoren sind aufgrund der Komplexität und durch die Einmaligkeit der Situation nicht ausreichenden Dokumentation nicht sicher zu errechnen. Trotzdem lassen sich folgende Aussagen treffen:Ähnliche Patientengruppen erlösen 2005 weniger als 2004.Die verbesserte Dokumentation der Vakuumtherapie führt bei der selektierten Patientengruppe zu keiner Steigerung der Erlöse. Die Refinanzierung der Materialkosten ist grundsätzlich über Zusatzentgeldverhandlungen verbesserungsfähig. Eine Personalkostenersparnis tritt in der Realität nicht auf.Alle Berufsgruppen werten die Vorteile der Therapie deutlich höher als den Kostenaspekt (Medizinische Qualität vor Ökonomie). Die betriebswirtschaftliche Betrachtung ergibt keinen sicheren Vorteil für das Krankenhaus. Volkswirtschaftlich betrachtet muss angenommen werden, dass die Gesamtkosten pro Patient geringer ausfallen als unter konventioneller Therapie (unbewiesen).
Schlussfolgerung: Die Vakuumversiegelungstherapie stellt eine Option in der Behandlung schwerstverletzter Patienten dar. Ihre finanzielle Abbildung stellt die anwendenden Kliniken nach wie vor vor erhebliche Probleme. Die Refinanzierung der Therapiekosten muß z.B. über Liegezeitverkürzungen, Marketingeffekte oder frühere Überleitungen in den ambulanten Bereich erfolgen, da das DRG-System in 2005 zwar eine Dokumentation erlaubt, sich für chirurgische Patienten daraus aber keine Erlössteigerung ergibt.