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‚In letzter Konsequenz geht es ja darum, häusliche Versorgungsstrukturen zu stabilisieren‘: Ziele teilstationärer Angebote der hospizlich-palliativen Versorgung in Deutschland
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Veröffentlicht: | 17. September 2021 |
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Hintergrund: In Deutschland gehören stationäre Hospize und Palliativstationen zur etablierten hospizlich-palliativen Versorgungslandschaft. In den letzten Jahren entstehen als teilstationäre Angebote zunehmend mehr Tageshospize und palliativmedizinische Tageskliniken. Welche Versorgungslücke sie füllen, ist weitestgehend unbekannt.
Fragestellung/Diskussionspunkt: Über explorative Interviews mit Einrichtungsleitungen (06.–07.2020) und eine deutschlandweite Befragung von Tageshospizen und palliativmedizinischen Tageskliniken (08.–10.2020) im Rahmen des Projektes ABPATITE (G-BA Förderkennzeichen 01VSF19034) soll erfasst werden, welche Ziele durch die Versorgung in teilstationären Einrichtungen verfolgt werden. Daraus kann abgeleitet werden, für welche Patientengruppen sich diese Versorgungsform insbesondere eignet.
Inhalt: Die Ergebnisse der Interviews zeigen, dass grundsätzliches Ziel teilstationärer Einrichtungen ist, Betroffenen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Angehörige stunden- oder tageweise entlastet und vollstationäre Aufnahmen vermieden werden. Die Einrichtungsleitungen von Tageshospizen geben an, dies insbesondere durch psychosoziale Begleitung sowie Kontakt zu anderen Betroffenen zu ermöglichen. Gäste verbleiben dazu in 63 % der befragten Tageshospize (n=14) zwischen vier und acht Stunden am Tag, wobei keine Einrichtung eine kürzere Aufenthaltsdauer angibt. Für Tageskliniken berichten Einrichtungsleitungen, dass sie zur Zielerreichung insbesondere multiprofessionelle therapeutische und medizinische Maßnahmen anbieten, die wie beispielsweise invasive Eingriffe ambulant nicht umsetzbar wären.
In der Befragung gaben Einrichtungsleitungen an, dass Betroffene in Einzelfällen bis zu zwei Jahre in ihrer teilstationären Einrichtung versorgt werden. Als zentrale Voraussetzung zur Inanspruchnahme nennen Einrichtungsleitungen beider teilstationärer Versorgungsangebote in den Interviews die Teilmobilität.
Take Home Message für die Praxis: Teilstationäre hospizlich-palliative Versorgung kann frühzeitig bei Vorliegen einer nicht-heilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung in Betracht gezogen zu werden, um durch eine Stabilisierung häuslicher Versorgungsstrukturen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Die vorausgesetzte Teilmobilität ist dabei als Mindestanforderung für die Inanspruchnahme zu sehen, damit Angebote umfassend genutzt werden können.