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Mögliche Reduktion von Lungenembolien bei hormoneller Kontrazeption? – ein Ansatz zur Verbesserung der Versorgung
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Veröffentlicht: | 5. September 2017 |
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Hintergrund: Kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) der 3. und 4. Generation, die derzeit rund 2/3 der verordneten KOK bei Frauen bis zum 20. Geburtstag ausmachen, weisen ein etwa zweifach so hohes Risiko auf, eine Thrombose zu entwickeln, als jene KOK der 1. und 2. Generation. Die KOK der 1. und 2. Generation wiederum verdoppeln in etwa das Risiko eine Thrombose zu bekommen im Vergleich zu Frauen ohne KOK-Gebrauch.
Fragestellung: Welche Relevanz hat das für Hausarztpraxen? Wie könnte die Versorgung von Frauen, die KOK verwenden, verbessert werden und welche Auswirkungen hätte dies?
Methoden: Es erfolgte eine selektive Literaturrecherche sowie eine Auswertung vom AQUA-Institut vorverarbeiteter Verordnungsdaten der AOK Baden-Württemberg für KOK in Hausarztpraxen und bundesweiter Daten von der Techniker Krankenkasse. Der Effekt eines Verzichts auf KOK der 3. und 4. Generation auf symptomatische Thrombosen und auf Lungenembolien durch eine veränderte Verordnungsweise in Deutschland wurde abgeschätzt. Auf dem deutschen Markt befindliche KOK wurden in einem Algorithmus in zwei Risikogruppen eingeteilt. Eine an medizinische Laien gerichtete Informationsschrift wurde entwickelt.
Ergebnisse: Jede 2. Hausarztpraxis verordnet KOK. In Deutschland könnten jedes Jahr ca. 1280-1730 Thrombosen bzw. rund 700-900 stationäre Behandlungen wegen Lungenembolien bei Frauen zwischen 15 und 49 Jahren vermieden werden, wenn auf KOK der 3. und 4. Generation verzichtet würde.
Diskussion: Der Algorithmus und die Laieninformationsschrift können zur Anwendung in der Praxis eingesetzt werden, um die Verordnung von risikobehafteten KOK der 3. und 4. Generation zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Unnötig risikobehaftete hormonelle Kontrazeptiva sollten aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen werden.