gms | German Medical Science

28. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2010)

13.01. bis 16.01.2010, Schladming, Österreich

Die Einstufung der MdE nach thermischen Trauma im Rahmen der Begutachtung der gesetzlichen Unfallversicherung – Abhängigkeit des Ergebnisses vom Gutachter

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • corresponding author Christian Ottomann - Martin-Luther-Krankenhaus Berlin, Abteilung für Plastische Chirurgie, Berlin, Deutschland
  • Bernd Hartmann - Martin-Luther-Krankenhaus Berlin, Abteilung für Plastische Chirurgie, Berlin, Deutschland
  • Johannes Bruck - Martin-Luther-Krankenhaus Berlin, Abteilung für Plastische Chirurgie, Berlin, Deutschland

DAV 2010. 28. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. Schladming, Österreich, 13.-16.01.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10dav62

doi: 10.3205/10dav62, urn:nbn:de:0183-10dav623

Veröffentlicht: 30. Juni 2010

© 2010 Ottomann et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Einleitung: Die initiale Überlebensrate ausgedehnter Verbrennungen ist durch die moderne Intensivmedizin und die Fortschritte in der operativen Behandlung optimiert worden, woraus ein größerer üb erlebender Patientenpool und der damit konsekutiv zunehmenden notwendigen versicherungsrechtlichen Begutachtung resultiert. Die Bewertung der aus dem thermischen Trauma verbleibenden Schäden ist ein komplexes Procedere, bei dem mehrere Faktoren in die Gesamteinschätzung einbezogen werden müssen. Der begutachtende Arzt muss neben den persistierenden lokalen Veränderungen der Haut nach dem thermischen Trauma auch die ab einer bestimmten Verbrennungsfläche resultierenden systemischen Folgen der Verbrennungskrankheit berücksichtigen. Die Berechnung der MdE stellt die Basis der gutachterlichen Stellungnahme im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall dar. Die Einschätzung der MdE begründet sich auf die von Henkel v. Donnersmarck und Hörbrand im Jahrbuch der Versicherungsmedizin aus dem Jahr 1995 zitierten Vorgehensweise anhand des MdE Bogens. Die Gesamteinschätzung des Schadens der Unfallfolge setzt sich dabei aus drei Hauptteilen zusammen, der Funktionseinschränkung, der Bewertung des Lokalbefundes und den resultierenden somatischen bzw. vegetativen Beschwerden. Die Kriterien aller drei Teile sind jedoch ungenau bei großem subjektivem Bewertungsspielraum des Gutachters, was zu einer variierenden und vom Gutachter subjektiv abhängigen Gesamteinschätzung der MdE führt.

Material und Methoden: Insgesamt wurden 10 Patienten im Jahr 2008 mindestens ein Jahr und maximal drei Jahre nach dem erlittenen thermischen Trauma von drei unterschiedlichen Ärzten aus dem Fachgebiet der Plastischen Chirurgie anhand des MdE Bogens begutachtet. Alle Patienten hatten sich freiwillig für die simulierte Begutachtung zur Verfügung gestellt, es erfolgte keine Begutachtung im Rahmen einer versicherungsrechtlichen Fragestellung. Jeder teilnehmende Patient wurde dreimal nacheinander im Abstand von ein bis zwei Wochen von den drei versch iedenen Ärzten begutachtet, wobei das Ergebnis der Gesamteinschätzung der MdE durch den einen Arzt den anderen zwei begutachtenden Ärzten nicht mitgeteilt wurde. Ebenfalls wurde den Patienen das Ergebnis der simulierten Begutachtung nicht mitgeteilt. Bei den durchführenden Ärzten handelte es sich um zwei Assistenzärzten des Fachgebietes der Plastischen Chirurgie und einen Facharzt für Plastische Chirurgie. Es wurden fünf Frauen und fünf Männer in die Untersuchung eingeschlossen.

Ergebnis: Das durchschnittliche Alter des begutachteten Patientenpools betrug 49,3 Jahre, der jüngste Patient war 20 Jahre, der älteste Patient 81 Jahre. Die durchschnittliche verbrannte Körperoberfläche (vKOF) betrug 30,6%, die geringste Ausdehnung betrug dabei 5%, die größte 75% vKOF. Die 10 unabhängig voneinander durchgeführten simulierten Gutachten führten nur in einem von zehn F&aum l;llen zu einer gleichen Einschätzung der Gesamt MdE durch alle drei Gutachter. In sieben von zehn Bewertungen kam es zur gleichen Einstufung der aus dem thermischen Trauma resultierenden Verbrennungsfolgen durch zwei Gutachter. In zwei von zehn Gutachten kam es zu drei verschiedenen Einschätzungen der Gesamt MdE. Die größte Differenz bezüglich der resultierenden Gesamt MdE betrug 20% MdE Unterschied in einem Fall, in einem weitern Fall 15%, in fünf Fällen resultierte eine um 10% unterschiedliche Einordnung. Bei drei Patienten differierte die Prozentzahl der Gesamt MdE um 5 Prozent.

Schlussfolgerung: Die Einschätzung der MdE im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist subjektiv abhängig vom Gutachter. Der MdE Bogen ist nicht valide. Wesentliche Gesichtspunkte, z.B. nach welchem System die Einschätzung der betroffenen Körperoberfläche erfolgen soll, sind nicht standartisiert. Bezüglich der Faktoreneinteilung der Narbenqualität und der Lokalisation sollen differenziertere Abstufungsmöglichkeiten möglich werden. Sichtbare, stigmatisierende Areale wie z.B. der Hals bedürfen eines eigenen Q Wertes. Die Pigmentveränderung muss genauer definiert und berechenbar sein. Im Hinblick auf die Komplexität der somatisch bzw. vegetativen Veränderungen muss eine genauere Abstufungsmöglichkeit eruierbar sein. Die Autoren fordern daher eine Überarbeitung des MdE Bogens nach Donnersmarck und Hörbrand.