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„Studie zum Therapieerfolg und der Lebensqualität von Patienten unter der Therapie mit Cetuximab“
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Veröffentlicht: | 19. Mai 2014 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Im Rahmen der Therapie von metastasierenden oder rezidivierenden Kopf-Hals-Tumoren hat sich das relativ neue Medikament Cetuximab zu einem festen Bestandteil entwickelt. Das Ziel dieser Studie war die Auswertung des Therapieerfolgs und der Lebensqualität bei Patienten unter der Therapie mit Cetuximab. Methoden: Die Studie umfasst Daten von 56 Patienten unserer Klinik, die sich im Zeitraum von 2008 bis 2013 einer Therapie mit dem Antikörper Cetuximab unterzogen. Die Datenerhebung erfolgte durch Aktenrecherchen sowie durch gezielte Patientenfragebögen (modifizierter EORTC H&N Fragebogen) zur Lebensqualität. Die Indikationsstellung zur Therapie mit Cetuximab erfolgte bei 83% der Patienten aufgrund eines Rezidivtumors, bei 15,1% aufgrund eines Residualtumors. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren 36 Patienten bereits verstorben, bei 6 Patienten war ein aktueller Vitalstatus nicht eruierbar. Insgesamt konnten 14 Fragebögen ausgewertet werden. 45,55% der Patienten gaben an, keine Lebensqualitätseinschränkung durch die Therapie zu empfinden, 27,3% gaben an sehr eingeschränkt zu sein, 37,3% gaben an wenig bis mäßig beeinträchtigt zu sein. Ihren Gesundheitszustand schätzten 3 Patienten als schlecht bis sehr schlecht, 2 als mäßig und 9 Patienten als gut bis sehr gut ein. Ein Hautausschlag trat bei 3 Patienten nicht auf, 6 Patienten hatten einen geringen bis mäßigen Ausschlag, während 3 Patienten einen starken Ausschlag angaben. Übelkeit gaben etwa die Hälfte der Patienten an, darunter 14,3% starke Übelkeit, und 42,9% wenig bis mäßige Übelkeit.Insgesamt wurde die Therapie mit Cetuximab von den meisten Patienten als relativ gut verträglich eingeschätzt. Auch der subjektiv empfundene Gesundheitszustand und die Lebensqualität wurde von den Patienten im Durchschnitt überwiegend positiv bewertet. Insbesondere in der Palliativsituation hat sich Cetuximab mittlerweile zu einem festen Therapiebestandteil etabliert.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.