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Ansätze zur Überarbeitung des HNO-ärztlichen Begutachtungsprozesses des Hörvermögens
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Veröffentlicht: | 22. April 2008 |
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Gliederung
Zusammenfassung
Die Begutachtungsrichtlinien, welche für die HNO-ärztliche Beurteilung des Grades einer Hörminderung angewendet werden, basieren auf langjährigen Erfahrungen im ärztlichen und audiologischen Bereich, welche im Königsteiner Merkblatt systematisch erfasst sind. Die neuen Arbeitsprozesse, die veränderten Kommunikationsbedingungen sowie die erweiterten audiologischen Möglichkeiten verlangen jedoch eine Überarbeitung der Bewertungsrichtlinien. Hierzu ist einerseits das Methodeninventar neu zu definieren und andererseits ein Vergleich des bisherigen mit einem reformierten Begutachtungssystem notwendig. Beide Problemstellungen werden im Rahmen der Audiologie Initiative Niedersachsen (AIN) aufgegriffen. Die derzeitigen Richtlinien beziehen sich ausschließlich auf das Hören in Ruhe und erfassen nur eingeschränkt die Hörverlust-bedingte Beeinträchtigung im täglichen Leben. Insbesondere die auftretende Kommunikationsstörung, welche durch ein unzureichendes Sprachverstehen in geräuschvoller Umgebung mit mangelndem Richtungshören gekennzeichnet ist, kann zu einer psychosozialen Beeinträchtigung führen, welche derzeit nicht formal erfasst wird. Der neue Ansatz innerhalb der AIN versucht daher, diese Komponente zu berücksichtigen, indem das Methodeninventar durch Sprachtests im Störschall und Fragebögen zum Selbstbericht erweitert wird. Mit der Aufnahme eines Kommunikationsverlusts wird daher versucht, eine Korrelation zwischen audiologischem Ergebnis und realer Kommunikationsbehinderung herzustellen. Neben der theoretisch-konzeptionellen Vorbereitung wird anhand einer großen Anzahl von Begutachtungs-Patienten ein Vergleich zwischen konventioneller und neuer Begutachtung durchgeführt und zugleich der Einsatz des neuen Konzepts in der klinischen Praxis erprobt.
Unterstützt durch: Audiologie Initiative Niedersachsen