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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Leitlinien-Anmeldeverfahren neu strukturiert

Mitteilung

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GMS Mitt AWMF 2009;6:Doc13

doi: 10.3205/awmf000186, urn:nbn:de:0183-awmf0001864

Eingereicht: 23. Juni 2009
Veröffentlicht: 29. Juni 2009

© 2009 Müller.
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Gliederung

Zusammenfassung

Nachdem immer wieder Leitlinien angemeldet werden, die sich mit bestehenden oder geplanten Leitlinien anderer Fachgesellschaften thematisch überschneiden, werden die Anmeldungen bei der AWMF von den Vorsitzenden der Leitlinienkommission daraufhin gesichtet. Die Anmeldungen von Leitlinienvorhaben bei der AWMF werden jetzt nach folgendem Ablaufplan bearbeitet:


Text

1. Die Anmeldung des geplanten Leitlinien-Vorhabens durch die anmeldenden Fachgesellschaften geht bei der Geschäftsstelle der AWMF ein.

( Hinweis: Bitte für die Einreichung der Anmeldungen ausschließlich die eMail-Adresse: anmeldung@leitlinien.net verwenden!)

2. Die AWMF-Geschäftsstelle prüft die Vollständigkeit des Anmeldeformulars ( Hinweis: Bitte die Fassung vom 28. Mai 2009 verwenden!). Alle Fragen müssen beantwortet sein, unvollständig ausgefüllte Formulare werden mit der Bitte um Vervollständigung zurückgesandt.

3. Die AWMF-Geschäftsstelle versendet in 14-tägigem Turnus die eingegangenen, vollständigen Anmeldungen an die beiden Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission (Prof. Dr. Selbmann, Frau PD Dr. Kopp). Die beiden Vorsitzenden und die Geschäftsstelle beraten die Anmeldungen alle 14 Tage im Rahmen einer Telefonkonferenz.

Insbesondere den Antworten auf die Frage zu möglichen thematischen Überschneidungen oder Doppelungen im Anmeldeformular wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation (Krankheit/Symptom oder Maßnahme) und dieselbe Anwenderzielgruppe (Fachgebiete etc.) werden nicht in das AWMF-LL-Register aufgenommen. Vorübergehend können für verschiedene Anwenderzielgruppen verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation erstellt werden. Allerdings müssen diese an den Nahtstellen und in der Versorgungskontinuität widerspruchsfrei sein.

4. Die anmeldenden Fachgesellschaften erhalten einen offiziellen Brief von der Geschäftsstelle, in dem sie über das Ergebnis der Beratung informiert werden. Bei positivem Beschluss wird die Einstellung des Leitlinien-Vorhabens in das Anmelderegister mitgeteilt, verbunden mit den Bitten,

1.
Änderungen der Anmeldungen zeitnah mitzuteilen (z.B. bezüglich der kooperierenden Fachgesellschaften), um sie in das Anmelderegister einzupflegen, und
2.
nach einem Jahr über den Fortschritt des Leitlinien-Vorhabens und ggf. über größere Verzögerungen bzw. Probleme zu berichten.

Bei Unklarheiten wird die Anmeldung mit der Bitte um Klärung zurückgesandt und sinngemäß ab Punkt 1 weiter verfahren.

5. Drei Monate nach dem in der Anmeldung genannten Fertigstellungstermin erhalten die anmeldenden Fachgesellschaften einen Brief mit der Bitte, den Stand des Vorhabens und den voraussichtlichen und endgültigen Fertigstellungstermin mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der nächsten zwei Monate keine Rückantwort, wird das Leitlinien-Vorhaben aus dem Anmelderegister genommen.

6. Bei rechtzeitig eingehenden und begründeten Verlängerungen des Fertigstellungstermins wird sinngemäß nach Punkt 5 weiter verfahren.

Das Anmeldeformular (in der Fassung vom 28. Mai 2009) finden Sie direkt unter der Web-Adresse

zum Download. Bitte speichern Sie die Datei auf dem eigenen Rechner, dann mit einem Textverarbeitungsprogramm öffnen, ausfüllen, erneut speichern und diese Datei als Anhang einer eMail nur an die Adresse

anmeldung@leitlinien.net

senden!