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9. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA@DIMDI

17. - 18.10.2008, Köln

Möglichkeiten und Grenzen der Gesundheitspolitik

Meeting Abstract

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  • Monika Hommes - Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bonn

9. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 17.-18.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. Doc08hta08

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Published: October 14, 2008

© 2008 Hommes.
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Abstract

Die Gesundheitspolitik findet statt im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, die verschiedene Möglichkeiten zu handeln haben. Das stärkste Instrument ist die Schaffung einer rechtlichen Regelung. In einem Bundesstaat wie Deutschland wird der Umfang dieser Möglichkeit ganz wesentlich durch das Grundgesetz bestimmt. Dieses gibt vor, ob die Länder oder der Bund die Gesetzgebungszuständigkeit haben. Dieses gibt auch vor, wie weit der Staat regulierend eingreifen darf, ohne die Grundrechte zu verletzen.

Bei der Prävention des Rauchens reichen die Maßnahmen des Bundes vom Bundesnichtraucherschutzgesetz und der Verbesserung des Jugendschutzes über Steuererhöhungen für Zigaretten bis hin zu Präventionskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Grenze der Handlungsmöglichkeit des Bundes ist beim Nichtraucherschutz in Gaststätten erreicht.

Die Schaffung von Nationalen Aktionsplänen ist eine weitere Möglichkeit, die Aktivitäten der staatlichen und nicht staatlichen Akteure auf gemeinsame Ziele auszurichten und abzustimmen. Die Bundesregierung hat mit dem "Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten" kurz "In Form" eine solche Initiative gestartet. Maßnahmen des Bundes sind öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Projektförderungen.

Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung z.B. Kurse zur gesunden Ernährung, ausreichenden Bewegung und zur Förderung des Nichtrauchens werden auch von Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten. Grundlage hierfür ist die Vorschrift des § 20 SGB V, die mit der Gesundheitsreform 2000 wieder eingeführt und auf das Ziel der gesundheitlichen Chancengleichheit ausgerichtet wurde. Seither ist deutlich geworden, dass weitere rechtliche Änderungen erforderlich sind, um Qualität und Effizienz zu gewährleisten und Maßnahmen im direkten Lebensumfeld der Menschen z.B. in Kindertagesstätten, Schulen und im Stadtteil zu verstärken. Dies soll Inhalt eines Präventionsgesetzes werden, das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart ist.