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8. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA@DIMDI

18. - 19.10.2007, Köln

Status Quo der Impfungen in Deutschland

Meeting Abstract

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Deutsche Agentur für Health Technology Assessment des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. 8. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 18.-19.10.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07hta13

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Published: October 12, 2007

© 2007 Nahnhauer.
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Abstract

Der Schutz vor Seuchen- und Infektionskrankheiten ist eine Aufgabe des Staates, die in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Nachdem sich der Öffentliche Gesundheitsdienst über die Jahre hinweg aus dem aktiven Impfgeschäft zurückgezogen hat, haben inzwischen Ärzte die entstandenen Versorgungs- und die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierungslücken weitgehend geschlossen. Die Kostenübernahme für die Versicherten erfolgte auf Basis freiwilliger Satzungsleistungen als Sachleistung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Schutzimpfungen seit April 2007 mit Ausnahme von Reiseimpfungen in dem Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden.

Die Einzelheiten zu Voraussetzungen und zur Leistungspflicht hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in einer eigenständigen Richtlinie festzulegen. Für Schutzimpfungen, die nicht in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind, besteht weiterhin die Möglichkeit der freiwilligen Satzungsleistung durch die jeweilige Krankenkasse. Darüber hinaus werden die Landesverbände der Krankenkassen verpflichtet, mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst Verträge über Impfkampagnen zu schließen, wobei die gesetzliche Krankenversicherung die Impfstoffkosten zu tragen hat.

Die Krankenkassen fordern bereits seit über 10 Jahren eine Neuordnung des Impfgeschehens in Deutschland unter Beteiligung aller Akteure (Gesetzgeber, Ärzte, Krankenkassen, Privatversicherung, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Impfstoffhersteller). Die 2007 eingeführten Regelungen sind ein erster Schritt. Die immer wieder propagierte und geforderte Erhöhung der Durchimpfungsraten wird allerdings durch die Übernahme von Schutzimpfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erreicht. Ausbrüche, wie z. B. der Masern-Ausbruch 2006 in Nordrhein-Westfalen, lassen sich auch als Pflichtleistung nicht verhindern. Die GKV übernimmt seit langem die Kosten für die Impfung gegen Masern als Satzungsleistung bundesweit und jetzt auch im Rahmen der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Während die Forderungen allgemein darauf hinauslaufen, Ärzte zur verstärkten Durchführung von Impfungen zu animieren, wird der Einfluss von Hebammen auf die Impfentscheidungen der Eltern offensichtlich unterschätzt.

Impfstrategien, die die STIKO empfiehlt, können derzeit nicht adäquat überwacht werden, da die Daten zur epidemiologischen Situation in Deutschland nicht ausreichend sind. Entgegen der weit verbreiteten und immer wieder in den Raum gestellten Behauptung sind Impfungen nicht per se wirtschaftlich. Dieses ist nur dann der Fall, wenn der Richtige zur richtigen Zeit die richtige und notwendige Impfung erhält. Dies gilt für Pflichtleistungen ebenso wie bisher für Satzungsleistungen.

In Ländern, in denen der Staat seine Aufgabe wahrnimmt und entsprechende Impfprogramme und Impfziele staatlich unterstützt, die dafür notwendigen Impfstoffe einkauft und entsprechend günstige Konditionen des Impfstofflieferanten erhält, werden mit weniger finanziellem Aufwand höhere Durchimpfungsraten erreicht. Das immer noch in der Planung befindliche Präventionsgesetz sollte genutzt werden, um den mit dem GKV-WSG eingeschlagenen Weg zu überdenken.